Trotz zahlreicher Mahnungen Vape-Verkauf an Minderjährige geht in Bottrop weiter

Trotz zahlreicher Mahnungen: Vape-Verkauf an Minderjährige geht weiter
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Die erste Mahnung gab die Stadt Bottrop bereits Anfang Juli heraus: „Die Gewerbeabteilung der Stadt Bottrop weist auf das geltende Werbeverbot für Tabakerzeugnisse hin. Dieses Verbot betrifft sowohl klassische Tabakprodukte als auch elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter.“

In den Fokus geraten waren insbesondere Social-Media-Auftritte von örtlichen Händlern, die verbotenerweise auf Angebots- und Rabattaktionen für elektronische Zigaretten, sogenannte Vapes, hingewiesen hatten.

Nach der Kontrolle zur Einhaltung des Verbotes wurden 64 Verstöße von Bottroper Kiosken und Shisha-Shops festgestellt und entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Jetzt verschärfte sich die Situation abermals, denn obendrein führte die Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes Testkäufe mit Minderjährigen durch. Überprüft werden sollte die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz. Denn nicht nur jene elektronischen Zigaretten, die mit Nikotin versetzt sind, dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Gleiches gilt ebenfalls für die nikotinfreien Varianten.

In 90 Prozent der Testkäufe wurden Vapes an die minderjährigen Testkäufer verkauft. „Das Ergebnis der Testkäufe ist aus Sicht des Jugendschutzes nicht zufriedenstellend“, stellt die städtische Gewerbeabteilung fest. Den Gewerbetreibenden drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Angesichts des deutlichen Ergebnisses kündigt die Stadtverwaltung an, in Zukunft regelmäßig Testkäufe mit Minderjährigen durchzuführen.