Strengere Regeln für Bioabfälle Das gilt in Bottrop und Kirchhellen

Strengere Regeln für Bioabfälle ab 1. Mai: Das gilt in Bottrop
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Ab dem 1. Mai 2025 gelten in ganz Deutschland neue Regeln für die Nutzung der Biotonne. Hintergrund ist eine bundesweite Verordnung, mit der die Qualität der Bioabfälle verbessert und die Verarbeitung in Kompostierungs- und Vererdungsanlagen erleichtert werden soll. Nur noch maximal ein Prozent Fremdstoffe dürfen im Biomüll sein.

Es dürfen nur eindeutig organische Küchen- und Gartenabfälle in die braune Tonne. Dazu zählen etwa rohe Obst- und Gemüsereste sowie Rasenschnitt oder Laub. Verboten sind dagegen Störstoffe wie Plastik, Glas, Metall oder auch kompostierbare Plastiktüten, da diese in der Praxis häufig nicht vollständig verrotten.

Intensivere Kontrollen

Auch größere Mengen gekochter Speisereste sind künftig unzulässig. Bundesweit wird mit Stichproben und Aufklärung gearbeitet, in vielen Regionen sind bei Verstößen aber auch Bußgelder vorgesehen. Je nach Bundesland und Schwere des Vergehens können bis zu 2.500 Euro Strafe anfallen.

In Bottrop setzt die BEST auf bestehende Strukturen, die nun verstärkt werden. Schon länger führen die Lademannschaften stichprobenartige Kontrollen der Biotonnen durch. Diese Praxis wird jetzt intensiviert. „Werden dabei nicht zulässige Abfälle festgestellt, bleibt die Tonne stehen“, sagt Anna Klein, Sprecherin der BEST.

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden dann gebeten, ihre Abfälle selbstständig neu zu sortieren. „Wir haben bisher keine Bußgelder verhängt und setzen weiterhin auf das Prinzip der Nachsortierung als gleich geeignetes und milderes Mittel“, erklärt Klein.

98 Prozent Grünabfall

In Bottrop liegt der Anteil an Grünabfällen in den Bio-Tonnen bei etwa 98 Prozent. Die Zahlen zeigen auch: Das Müllsortieren klappt bereits gut in Bottrop, zumindest bei der braunen Tonne. „Das entspricht der Verwertung durch Vererdung, die gemäß unserer Satzung gewünscht ist“, so die Sprecherin.

Technische Kontrollsysteme wie Sensoren oder Chips sind in Bottrop bislang nicht im Einsatz. „Diese Optionen werden jedoch weiterhin intern diskutiert, wobei unter anderem auch die Mitbestimmung verschiedener interner Gremien erforderlich ist“, erklärt Klein. Bis auf Weiteres vertraut man daher auf Sichtkontrollen, Information – und die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger.

„Es ist wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, nur geeignete Abfälle in die Bio-Tonne zu geben“, betont Klein.

Die genauen Vorgaben können in der Abfallwirtschaftssatzung der BEST nachgelesen werden. „Wir empfehlen zudem, die Bio-Tonne regelmäßig zu kontrollieren und bei Unsicherheiten eine Neusortierung vorzunehmen“, sagt die BEST.