Stadt will Halde zum Naturschutzgebiet erklären Nur der RVR stellt sich quer

Stadt will Halde Schöttelheide zum Naturschutzgebiet erklären
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In den vergangenen Jahrzehnten hat sich auf der letzten verbleibenden Berghalde des Ruhrgebiets, der Schöttelheide in Grafenwald, ökologisch viel getan. Als einzigartige Rarität wird sie mit Blick auf seltene und sogar inzwischen eigentlich verschollene Exemplare aus Flora und Fauna bezeichnet. Deshalb möchte die Stadt Bottrop die Halde in ein Naturschutzgebiet umwandeln.

Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange hat sich gezeigt: Dem Regionalverband Ruhr (RVR) ist das ein Dorn im Auge, schließlich sei die Fläche optimal für die Anlage und den Betrieb von Windkraftanlagen sowie für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Doch die Stadt kämpft vehement für die Änderung des Landschaftsplans.

Besonders schützenswert

Mit einer Fläche von rund 62 Hektar ist die Schöttelheide die kleine Schwester der nordöstlich angrenzenden Halde Haniel. Der ganz große Unterschied ist jedoch, dass Haniel, wie so viele andere Halden auch, bereits touristisch erschlossen ist. An der Schöttelheide soll ein anderer Weg eingeschlagen werden. Zu kostbar sei dort die unberührte Natur.

Der betreffenden Halde liegt Bergematerial zu Grunde, das von 1998 bis 2018 aufgeschüttet wurde. Schon während des Schüttbetriebs wurden zuerst die Hänge und dann das Plateau renaturiert und aufgeforstet. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen weist die Halde eine besondere Lebensraumfunktion für zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten auf. Das Amt für Umwelt und Grün sieht eine unvergleichliche Wertigkeit in Sachen Naturschutz.

Die Natur soll auch weiterhin auf der Halde Schöttelheide unbedingt geschützt werden, meint die Stadt Bottrop.
Die Natur soll auch weiterhin auf der Halde Schöttelheide unbedingt geschützt werden, meint die Stadt Bottrop. © Valerie Misz

Und: „Sie bietet im Kontext zu den weiteren Bergehalden des Ruhrgebiets die letzte Option, die Entwicklung und den Alterungsprozess von Bergehalden ohne eine vorhergehende touristische oder anderweitige Nutzung zu beobachten und daraus naturwissenschaftliche Erkenntnisse zu generieren“, ist in der Vorlage zur Beratung und Entscheidung für die politischen Gremien zu lesen.

Weitestgehend keine Bedenken

Im November 2023 wurde das Verfahren zur ersten Änderung des Landschaftsplans der Stadt Bottrop eingeleitet. Es soll die Ausweisung als Naturschutzgebiet zur Folge haben.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind weitestgehend keine Bedenken eingegangen. Jene, die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragen wurden, konnten bereits von der Verwaltung bearbeitet und in die Vorlage aufgenommen werden. Lediglich der RVR in seiner Funktion als Grundstückseigentümer hat Bedenken geäußert, denn der will auf der Fläche Windkrafträder und Photovoltaikanlagen aufbauen und betreiben.

Entscheiden wird allerdings schlussendlich der Rat. Und der wird am 17. September unter Kenntnisname aller relevanten Informationen sein mehrheitliches Urteil fällen. Was der betreffende Bezirk Kirchhellen dazu sagt, wird sich am Dienstag (27.8.) zeigen.