Kiffen in der Kneipe Das sagen die Kirchhellener Wirte

Kiffen in der Kneipe: Das sagen die Kirchhellener Wirte
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Sowohl der Konsum als auch der Besitz von Cannabis ist in Teilen seit dem 1. April 2024 legal. Dabei gibt es zugunsten des Jugendschutzes starke Einschränkungen: Es darf weder rund um Schulen noch um Kitas, Spielplätze und andere Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie an Sportstätten in einem Radius von mindestens 100 Metern konsumiert werden.

Des Weiteren ist Kiffen in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr nicht erlaubt und in unmittelbarer Nähe zu Minderjährigen sowieso nicht. Einige Kirchhellener Standorte sind von den Verbotszonen jedoch unberührt.

Verbotszonen mit Lücken?

Von der Tatsache, dass manche Gastronomien außerhalb der Verbotszonen liegen, waren die meisten Wirte und Wirtinnen in Kirchhellen tatsächlich überrascht. Online gibt es Hilfestellungen, die zwischen Erlaubt- und Verboten-Zonen unterscheiden. Zum Beispiel die „Bubatzkarte“ (www.bubatzkarte.de) visualisiert basierend auf öffentlichen Daten der OpenStreetMap, wo sich markante Bereiche befinden, von denen aus der 100-Meter-Radius eingehalten werden muss, bevor gekifft werden darf.

Zlatka Fuhrmann, Wirtin und Betreiberin des Klosterstübchens
Zlatka Fuhrmann, Wirtin und Betreiberin des Klosterstübchens, ist der Meinung, dass ihr der Konsum vielleicht gar nicht auffallen würde, wenn sich niemand aktiv beschwert. Wünscht sich dennoch ein Unterlassen des Kiffens. © Valerie Misz

In die Verbotszonen fallen demnach unter anderem das Brauhaus, Fratelli, die Alte Post, die Eisdiele Pisa sowie das gesamte Gelände der Grafenmühle. Doch bei genauerem Hinschauen fällt auf: In der Weinlounge auf dem Johann-Breuker-Platz dürfte theoretisch gekifft werden. Denn die dort aufgestellten Spielgeräte gelten – zum aktuellen Stand – nicht als Spielplatz. Ebenfalls dürfte im Außenbereich des Klosterstübchens sowie im Biergarten des Gasthofes Berger „Bubatz“ geraucht werden.

Aber, so Stefan Bertelwick, Geschäftsführer vom Gasthof Berger, mache man von seinem Hausrecht Gebrauch und verbiete das Kiffen auf dem gesamten Gelände.

Ein direktes Verbot gilt für potenzielle Konsumenten nur dann, wenn die Betreiber sich aktiv auf das geltende Hausrecht berufen.

Hier wäre es theoretisch legal

„Darüber habe ich noch gar nicht so genau nachgedacht“, sagt Weinlounge-Betreiber Christian Sold. In seiner Gastronomie sind Gäste herzlich eingeladen, in geselliger Runde einen guten Tropfen Wein zu genießen.

Für ihn passt das mit dem Cannabis-Konsum nicht zusammen: „Zumal man ja auch nie so richtig abschätzen kann, wie es ausgeht, wenn die Leute Marihuana und Alkohol mischen. Und natürlich sitzen bei uns auch Minderjährige und Kinder mit ihren Eltern, das würde ich nicht einschränken wollen, damit Leute hier kiffen können. Wenn ich die Möglichkeit habe, würde ich es hier verbieten.“

Auch bei Zlatka Fuhrmann, Betreiberin des Klosterstübchens, ist Cannabis nicht gerne gesehen. Sie mache sich Sorgen um die anderen Gäste und auch die Nachbarn, die damit nicht in Berührung kommen und schon gar keiner Geruchsbelästigung unterzogen werden wollen. „Zumal sich auch viele Leute draußen aufhalten, die nicht einmal rauchen. Denen möchte ich das nicht zumuten“, betont sie.

Doch ob das Ganze wirklich noch zum Problem wird, steht in den Sternen. Denn bisher hat noch kein Wirt negative Erfahrungen machen müssen, da noch niemand auf die Idee kam, im Biergarten ein Tütchen anzuzünden.