Grillen in Bottrop und Kirchhellen Hier darf man außer Haus die Kohle anzünden

Grillen in Bottrop und Kirchhellen: Hier darf man die Kohle anzünden
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Die Zeiten des Grillens im Park sind lange vorbei. Heute gibt es außerhalb des eigenen Gartens oder der Terrasse kaum noch Möglichkeiten. Für das Grillen in einem Miethaus gibt es zwar keine einheitliche Regelung, aber der Vermieter kann ein generelles Grillverbot verhängen.

Deshalb ist es ratsam, vor dem Brutzeln einmal einen Blick in den Mietvertrag und die Hausordnung zu werfen. So oder so gilt aber immer: Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn.

Strafen für unerlaubtes Grillen

Was also tun, wenn man zu Hause keine Möglichkeit hat? In Bottrop ist Grillen so ziemlich überall untersagt. „Das Anzünden oder Unterhalten von Feuern und der Gebrauch von Grillgeräten sind innerhalb von Anlagen und an Gewässern untersagt, soweit nicht ausdrücklich erlaubt“, heißt es in der Verordnung der Stadt.

Während es in Nachbarstädten wie Essen teils ausgewiesene Zonen in den Parks gibt, ist es hier nirgendwo „ausdrücklich erlaubt“. Wer zum Beispiel am Heidesee oder im Stadtgarten die Kohle anzündet, muss mit einer Strafe rechnen.

Aktuell liegt das Verwarngeld bei 35 Euro. „Leider geht ein solcher Verstoß meist mit der Verunreinigung der Umgebung einher“, sagt Stadtsprecherin Carolina Kießlich. Dadurch wird ein noch höheres Verwarn- oder Bußgeld veranschlagt.

Grillplätze anmieten

Zwei Orte gibt es aber doch, an denen gegrillt werden darf. Neu ist der Grillplatz am AWO-Bürgerhaus Batenbrock, der im Zuge der Umgestaltung des Volksparks angelegt wurde.

„Das Angebot richtet sich an alle, ob Familien, zum Kindergeburtstag, Vereine oder andere Gruppierungen“, sagt Koordinator Uwe Mialki. Platz finden dort bis zu 25 Personen.

In Batenbrock hat man auf das fehlende Angebot reagiert und einen eigenen Grillplatz eingerichtet.
In Batenbrock hat man auf das fehlende Angebot reagiert und einen eigenen Grillplatz eingerichtet. © Privat

„Die Nutzung ist kostenfrei, es wird aber eine Kaution fällig“, so Mialki. Zur Verfügung stehen neben dem Grill auch Sitzgelegenheiten (teilweise überdacht), ein WC sowie Grillwerkzeug.

„Direkt angrenzend an den Volkspark gibt es für Menschen allen Alters zahlreiche Dinge zu entdecken. Außerdem ist das Gelände barrierefrei“, ergänzt er. Interessenten können sich per Mail an buergerhaus@awo-gelsenkirchen.de oder telefonisch an Uwe Mialki (Tel. 01573-4783914) wenden.

Am Waldkompetenzzentrum Heidhof in Kirchhellen gibt es insgesamt drei Grillhütten, die von Mai bis Ende September gemietet werden können. Platz finden hier jeweils 30, 50 oder bis zu 100 Personen. Die Preise liegen je nach Hüttengröße und Wochentag zwischen 100 und 500 Euro am Tag. „Für diese Saison sind nur noch einzelne Termine verfügbar“, sagt Christiane Ricken vom RVR.

Interessierte können Termine per Mail (der_heidhof@rvr.ruhr) anfragen. Und für die nächste Saison 2025 gilt es, sich rechtzeitig zu kümmern. Die Anfahrt mit dem Auto ist nicht erlaubt. „Für das Anliefern von Getränken und Grillgut kann aber eine Sondergenehmigung erfragt werden“, so Ricken. Schließlich ist der Heidhof ein Ziel für Wanderer und Radfahrer.