Lange hat die Stadt Bottrop noch an der Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden wie dem Rathaus oder der Bezirksverwaltungsstelle in Kirchhellen festgehalten. Vergangene Woche entschied der Krisenstab dann, die Pflicht aufzuheben.
Seit dem 16. Januar müssen städtische Mitarbeiter und die Besucher der städtischen Gebäude keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Die einzige Ausnahme ist das Gesundheitsamt, das zur sogenannten „kritischen Infrastruktur“ gehört.
Besonders freuen dürfte das die Besucher der Lebendigen Bibliothek, denn auch dort fällt die Maskenpflicht und macht das ausgiebige Stöbern wieder angenehmer. Vielerorts bleiben die Hygieneschutzwände an Theken oder Kassen stehen, während sich andere Unternehmen längst davon getrennt haben.
In der Bezirksverwaltungsstelle (BVSt) will man ebenfalls an den Hygieneschutzwänden festhalten. Die haben sich in der Vergangenheit als nützlich erwiesen und würden schließlich auch vor Infektionen wie der Grippe schützen, erklärt BVSt-Leiter Magnus Thesing. Am Eingang des Kirchhellener Bürgerbüros hängt ein Hinweis, dass Masken weiterhin erwünscht sind.
Ab dem 1. Februar gilt dann auch keine Maskenpflicht mehr in den Bussen und Bahnen in NRW. Ein weiterer Schritt zur Normalität. In Gesundheits-Einrichtungen wie Arztpraxen oder Altenheimen bleibt die Regelung aber noch erhalten.
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