In Herbern gab es am vergangenen Wochenende einen ungewöhnlichen Diebstahl: Bislang unbekannte Täter hatten von einem Züchter an der Forsthövel-Lohmannstraße acht Hundewelpen gestohlen. Nun sind vier davon gefunden worden, schreibt die Polizei Coesfeld in einer Pressemitteilung.
Bereits nachdem der Diebstahl öffentlich gemacht wurde, gingen bei den Beamten mehrere Hinweise ein. Viele davon bezogen sich auf Verkaufsannoncen im Internet bei verschiedenen Kleinanzeigenportalen. Den entscheidenden Hinweis gaben dann aber die Käufer von zwei bereits veräußerten Welpen.
Sie hatten die Tiere ohne EU-Heimtierausweis (demnach ohne Impfnachweis und ohne Chipnummer) für einen unter dem regulären Preis liegenden Betrag ohne Kaufvertrag erworben, so die Polizei Coesfeld. Beim Auslesen der Chips an den Welpen durch den Tierarzt erfuhren die Käufer aufgrund eines Eintrages, dass die Tiere vom Züchter als gestohlen gemeldet worden sind.
Die Käufer meldeten den Vorfall der Polizei und konnten auch Hinweise auf den Aufenthalts- und Übergabeort der entwendeten Welpen geben. Dort haben die Beamten dann zwei Tatverdächtige ermittelt. In Kombination mit den Hinweisen aus der Bevölkerung wurden bei der Durchsuchung eines Schrebergartens in Dortmund am Donnerstagnachmittag (17. August) dann zwei weitere Welpen gefunden.
Die Polizei des Kreis Coesfeld prüft nun, ob es sich bei den Tatverdächtigen um das beim Züchter aufgefallene Pärchen handelt. Wer Hinweise auf den Aufenthaltsort der weiteren vier Welpen hat, kann sich bei der Polizei Lüdinghausen unter Tel. (02591) 7930 melden.
Tipps für Kauf von Hundewelpen
Die Polizei gibt in ihrer Pressemitteilung einige Hinweise zum Kauf von Hundewelpen.
- Vorsicht bei Angeboten bei Onlineportalen, Kleinanzeigen, Tageszeitungen
- Keine Hunde an zwielichtigen Orten wie Autobahnraststätten, Hinterhöfen oder ähnlichen Orten kaufen.
- Notieren Sie ein verdächtiges Autokennzeichen.
- Den Kaufvertrag sollte man eingehend prüfen und/oder ihn fachmännisch prüfen lassen, gerade wenn Vorab Zahlungen geleistet werden sollen.
- Käuferinnen und Käufer von Tieren sollten genau auf das Aussehen und Verhalten des Welpen achten und bestenfalls das Muttertier gesehen haben.
- Die Hunde dürfen erst im Alter von mindestens 8 Wochen abgegeben werden. Hunde, die aus dem EU-Ausland zum Handel nach Deutschland verbracht werden, müssen mindestens 15 Wochen alt sein.
- Vor dem Kauf des Tieres, sollte man den Hund einem Tierarzt vorstellen oder sich Kopien tierärztlicher Atteste geben lassen.
- Man sollte auf notwendige Gesundheitsmaßnahmen wie Impfungen, aktuellen EU-Heimtierausweis, Chippen des Welpen und rassespezifische Voruntersuchungen achten (Herz, HD, Röntgen, ggfls. MRT etc.).
- Melden Sie unseriöse Züchterinnen und Züchter, illegale Händlerinnen und Händler oder Vermittler beim Veterinäramt, der obersten Veterinärbehörde des jeweiligen Bundeslandes (i.d.R. das Landwirtschaftsministerium) oder der Polizei.
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