Im Zeitraum zwischen dem 9. Juni und dem 30. September 2022, so zumindest der Vorwurf gegen den Mann aus Werne, erhielt der 4617,85 Euro Unterstützung, die ihm gar nicht mehr zustand, da er bereits wieder in Lohn und Brot stand.
Als die Überzahlung später durch einen Datenabgleich ans Licht kam, geriet er in Verdacht, das Amt vorsätzlich getäuscht zu haben, um sowohl den Lohn von seinem neuen Arbeitgeber als auch die Zahlungen vom Jobcenter zu erhalten.
Strafbefehl erlassen
Betrug durch Unterdrückung wahrer Tatsachen, so die Anklageschrift, sollte den 33-Jährigen nun im Amtsgericht Unna auf die Anklagebank bringen. Bei Aufruf der Strafsache tat sich allerdings nichts und das änderte sich auch im Verlauf der klassischen Viertelstunde Wartezeit nicht. Vielmehr versäumte der Werner, der strafrechtlich in der Vergangenheit noch nicht in Erscheinung getreten war, seinen Verhandlungstermin unentschuldigt.
Folgenlos blieb das Ganze für ihn trotz Abwesenheit nicht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der Richter einen Strafbefehl. Demnach soll der Mann aus Werne wegen Betrugs 1200 Euro Geldstrafe bezahlen. Sollte er mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, hat er nach Zustellung des Strafbefehls zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. In dem Fall würde seine Sache doch noch verhandelt - sein Erscheinen vor dem Amtsgericht in Unna vorausgesetzt.
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