Sexueller Missbrauch an Kind (5) auf Spielplatz in Ascheberg? 47-Jähriger schweigt vor Gericht

Sexueller Missbrauch an Kind (5) auf Spielplatz? 47-Jähriger schweigt vor Gericht
Lesezeit

Schwerer sexueller Missbrauch eines fünfjährigen Mädchens in Ascheberg: Wegen dieses Vorwurfs sitzt ein 47-jähriger Mann aus dem Kosovo seit Montag (17. Februar) auf der Anklagebank vor der 8. Strafkammer des Landgerichts Münster. Das Schöffengericht Lüdinghausen hatte den Mann im Mai 2024 zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Dagegen legten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein, über die nun am Landgericht verhandelt wird. Der Staatsanwaltschaft war das Strafmaß der ersten Instanz zu gering. Ziel der Verteidigung ist dagegen ein Freispruch.

Das Tatgeschehen in der Gemeinde Ascheberg liegt mehr als drei Jahre zurück. Der Angeklagte und seine Töchter lebten in derselben Flüchtlingsunterkunft wie das fünfjährige Mädchen und ihre aus Osteuropa stammende Mutter. Die Familien waren befreundet. Der Mann und die Frau hatten eine sexuelle Beziehung. Diese Beziehung hatte die Frau aber nach eigenen Angaben im August 2021 beendet.

14 Tage später, am Abend des 4. September 2021, fuhr der Angeklagte mit seinen Töchtern auf einem Elektroroller vor dem Asylheim hin und her. Die Fünfjährige und ihre Mutter kamen dazu. Dann ging die Frau kurz in ihre Wohnung, um eine Schmerztablette zu nehmen. Als sie zurück auf die Straße kam, erfuhr sie von den Töchtern des Angeklagten, dass der Mann mit der Fünfjährigen auf dem Roller eine Runde drehen wollte.

DNA-Spuren an der Hose gefunden

Sie dachte sich erst nichts dabei. Dann machte sie sich aber Sorgen, weil ihr Exfreund und ihre Tochter nach über zehn Minuten immer noch unterwegs waren. Sie waren zu einem Spielplatz gefahren, obwohl es schon dunkel war. Als sie endlich zurückkamen, ging die Mutter mit ihrer Tochter sofort in ihre Wohnung. Da klagte das Kind dann über Schmerzen im Intimbereich. Die Mutter sprach mit ihrer Tochter und erfuhr von dem mutmaßlichen schweren Übergriff auf dem Spielplatz. Daraufhin rief sie die Polizei an.

Eine ärztliche Untersuchung des Mädchens am nächsten Tag ergab keine Verletzungen im Genitalbereich. Umfangreiche DNA-Analysen ergaben später mögliche Spuren des Mannes an der Hose des Mädchens und gesicherte DNA des Mädchens an einer Hand des Angeklagten. Dies erklärte er damit, dass er das Mädchen auf dem Spielplatz angefasst habe, um ihm beim Wasserlassen zu helfen. Mehr habe er nicht gemacht.

Täter-Opfer-Ausgleich angeboten

In der Verhandlung am Montag schwieg der Angeklagte und ließ seine Verteidigerin für sich reden. Die brachte die Möglichkeit eines Rache-Aktes der Mutter ins Spiel. Denn tatsächlich habe nicht sie mit ihrem Mandanten Schluss gemacht. Vielmehr sei es umgekehrt gewesen. Deshalb habe sie ihrer Tochter die Vergewaltigung eingeredet. Der Staatsanwalt zeigte sich irritiert über diese Version. Ein früherer Rechtsanwalt des Angeklagten habe etwas ganz anderes erklärt. Außerdem habe der Angeklagte früher bereits einen Täter-Opfer-Ausgleich angeboten, was ein Geständnis voraussetze. Das habe ihr Mandant nur gemacht, weil er nicht ins Gefängnis wollte, erklärte die aktuelle Verteidigerin.

Um diese Widersprüche aufzuklären, wurde das Mädchen am Montag zum dritten Mal angehört - nach ihren Aussagen bei der Polizei und am Amtsgericht. Das geschah unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch die Plädoyers der Verteidigerin, des Staatsanwalts und der Rechtsanwältin, die das Mädchen als Nebenklägerin vertritt, werden hinter verschlossenen Türen erfolgen. Das soll am 7. März geschehen. Dann will die Kammer auch das Urteil verkünden.