Der neue Entwurf des Regionalplans der Bezirksregierung Münster hält keine drastischen Änderungen für die Gemeinde Ascheberg bereit. Das geht sowohl aus den Unterlagen der Gemeinde Ascheberg als auch aus den Planungsunterlagen selbst hervor. Der Regionalplan Münsterland legt die räumlichen und strukturellen Entwicklungen in der Region als raumplanerisches Gesamtkonzept fest. Mit der nun zu entscheidenden Änderung soll der Plan an den Landesentwicklungsplan NRW und an den Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz angepasst werden.
Mast muss in Zone stehen
Für Ascheberg gibt es lediglich zwei Neuerungen: Zum einen wird das Gewerbegebiet Vennkamp I nicht mehr als Potenzialfläche, sondern als bestehender Bereich für Gewerbe und Industrie (GIB) ausgewiesen. Zum anderen gilt für die Windkraft nicht mehr die Vorgabe Rotor-in, sondern Rotor-out. Das bedeutet, dass die Rotorblätter der Windkraftanlagen nicht mehr innerhalb der geplanten Windkonzentrationszonen liegen müssen, sondern deren Grenzen überschreiten dürfen. Die Zonengrenzen selbst ändern sich nicht.
Künftig muss der Mast einer Windenergieanlage innerhalb des Geltungsbereiches stehen, laut Bezirksregierung darf der Mast auch auf der Grenze der Zone stehen, die Rotorblätter aber dürfen darüber hinausragen. Entsprechend wurde der Regionalplan am 28. November im Bau- und Planungsausschuss einstimmig beschlossen. Wer Einwände gegen den Regionalplan hat, kann diese noch bis zum 9. Dezember vor die Bezirksregierung bringen.