Eine Wohnung, fertiggestellt zwischen 2010 und 2019, mit 51 bis 100 Quadratmetern in der Gemeinde Ascheberg kostet laut Mietspiegel aus dem Jahr 2022 etwa 8,30 Euro pro Quadratmeter. Wobei das der Mittelwert ist. Der obere Wert liegt bei 9,20 Euro, der untere bei 7,35 Euro. Durchaus eine große Spanne. Ausstattungsmerkmale (zum Beispiel eine Fußbodenheizung oder die Barrierefreiheit), die Art des Hauses (Einfamilienhaus/Doppelhaus/Reihenhaus) und die Beschaffenheit (zum Beispiel modernisierte Bäder oder die Dacherneuerung und Wärmedämmung) können den Mietpreis erhöhen oder auch drücken.
Klingt kompliziert, aber um Streitigkeiten zwischen Mietparteien zu vermeiden, kann ein Mietspiegel eine gute Orientierung sein. Doch ein solcher Mietspiegel muss aktuell gehalten und an die gegenwärtige Situation angepasst werden. Die Gültigkeit des derzeitigen Mietspiegels in der Gemeinde Ascheberg läuft zum 1. Dezember 2024 aus. Deshalb soll in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld sowie den Mieter- und Vermieterverbänden ein neuer Mietspiegel für die Gemeinde erstellt werden.

Mietniveau transparent gestalten
So soll das Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt transparent gestaltet werden, wie die Gemeinde Ascheberg mitteilt. „Ferner liefern Mietspiegel wichtige Daten, um die Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu erleichtern. Benötigt werden Informationen über Wohnungen, die nicht preisgebunden vermietet sind.“
Deshalb gehe in den nächsten Tagen allen, die in Ascheberg ein Wohnobjekt vermietet haben, per Post ein Schreiben zu, mit der Bitte, vorzugsweise den Online-Fragebogen bis zum 13. September 2024 zu beantworten. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den mit dem Schreiben erhaltenen Fragebogen per Freiumschlag per Post oder eingescannt per Mail an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zurückzusenden. Die Beantwortung des Fragebogens ist verpflichtend, so die Gemeinde weiter.
Die Daten werden vertraulich behandelt, eine Einsichtnahme Dritter sei ausgeschlossen. „Nach Auswertung der Fragebögen ist der neue Mietspiegel dann zum 1. Dezember 2024 in der Gemeindeverwaltung und online zu erhalten.“