Was wird aus dem Feuerwehrhaus in Herbern? Gemeinde veröffentlicht Bewerbungsleitfaden

Gemeinde veröffentlicht Bewerbungsleitfaden für Feuerwehrhaus
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Die Gemeinde Ascheberg hat das Bewerbungsverfahren für die Nachnutzung des alten Feuerwehrgerätehauses an der Bernhardstraße in Herbern eröffnet. Ziel ist es, den Standort in bezahlbaren Wohnraum umzuwandeln. Zwar nutzt die Freiwillige Feuerwehr Herbern das Gebäude noch, aber die Planung benötigt Zeit - daher jetzt schon die Veröffentlichung des Bewerbungsleitfadens.

Interessierte Investoren haben die Möglichkeit, ihre formlose Bewerbung inklusive eines Grundkonzepts des geplanten Gebäudes seit dem 24. März bis zum 5. Mai 2025 per E-Mail an hatebur@ascheberg.de einzureichen. Es ist wichtig, dass die Bewerbungen innerhalb dieses Zeitrahmens eingehen, denn Bewerbungen, die vor oder nach den Stichtagen eingereicht werden, finden keine Berücksichtigung.

Spezifische Kriterien

Die Bewerbungen müssen sich an den Vorgaben des veröffentlichten Vergabeleitfadens orientieren, der spezifische Kriterien auflistet, die wesentliche Bestandteile der politischen Entscheidungsfindung innerhalb des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (HFWA) sind.

Sozialverträglichkeit und Mietpreisbindung: Der Wohnraum soll im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus angeboten werden oder nur geringfügig über den Preisen des geförderten Wohnungsbaus liegen. Eine feste Mietpreisbindung und Begrenzung von Mieterhöhungen sind gefordert. Der Mindestkaufpreis beträgt 140.000 Euro, wobei höhere Angebote positiv bewertet werden.

Architektonische und städtebauliche Aspekte: Die Architektur sollte ansprechend sowie barrierefrei sein und sich in das städtebauliche Umfeld einfügen. Der Erhalt des Turms des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses könnte ein Pluspunkt sein.

Ökologische Nachhaltigkeit: Initiativen wie die Installation von Photovoltaikanlagen, eine Fassaden- und Dachbegrünung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung werden ebenfalls positiv gewertet.

Blick auf das Feuerwehrhaus Herbern.
Wer wird hier wohl in ein paar Jahren einziehen? © Eva-Maria Spiller (Archiv)

Bewertungsprozess und Rahmenbedingungen

Nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen von der Verwaltung ausgewertet. Die Verwaltung erstellt dann Vergabevorschläge für den HFWA, der letztlich über die Vergabe des Grundstücks entscheidet. Falschangaben in den Bewerbungen können zu einem Ausschluss aus dem Verfahren führen oder, sollten sie nach Vertragsabschluss offenkundig werden, Vertragsstrafen nach sich ziehen.

Der Käufer verpflichtet sich, das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem Mietpreis zu vermieten, der den öffentlich geförderten Mietpreis von derzeit 6,50 Euro pro Quadratmeter nicht um mehr als 15 Prozent übersteigen darf. Diese Mietregelung gilt für neu geschaffene Wohnungen, die dem EEG-Standard „Effizienzhaus 40“ entsprechen, wobei der Mietpreis um 20 Cent/m² Wohnfläche angehoben werden kann. Sollte ein Unternehmen den Zuschlag erhalten, schafft es bezahlbaren Wohnraum, der vorrangig den eigenen Mitarbeitern und Auszubildenden zur Verfügung gestellt wird.

Nachhaltige Entwicklung

Sollte das Unternehmen für das Bauvorhaben eine staatliche Förderung zur Schaffung von Sozialwohnungen erhalten, entfällt die zuvor genannte Regelung zur Mietpreisbindung. Ebenso erübrigt sich eine kommunale Kaufpreisbindung, da diese bereits im Rahmen des Förderantrags geprüft und bei erfolgreicher Bewilligung nachgewiesen wurden.

Interessenten sind eingeladen, diese Gelegenheit zur Schaffung von Wohnraum in Herbern zu nutzen und darüber hinaus zur nachhaltigen und sozialen Entwicklung der Gemeinde Ascheberg beizutragen. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite www.ascheberg.de unter Bauen&Wirtschaft oder im aktuellen Amtsblatt.