Der Impfstoff von Biontech und Pfizer wurde am 21. Dezember 2020 in der Europäischen Union zugelassen. © dpa

Impfstart in Herbern

Geheimsache Impftermin - Kreis verweigert Auskunft zu Malteserstift

In zwei Pflegeheimen im Kreis Coesfeld wurde bereits gegen das Coronavirus geimpft. Welche Heime und Städte als nächstes dran sind, will der Kreis nicht verraten. Störungen sollen so vermieden werden.

Herbern, Ascheberg

, 05.01.2021 / Lesedauer: 3 min

Am 27. Dezember 2020 wurden im Kreis Coesfeld die ersten Menschen gegen das Coronavirus geimpft. Den Start machten die Bewohner und Mitarbeiter des Seniorenheim Heilig-Geist-Stift in Dülmen, am 1. Januar 2021 folgten Bewohner und Personal des St. Katharinen-Stift in Coesfeld. Doch wie geht es weiter, und wann ist Herbern dran?

Eine Impf-Reihenfolge gebe man nicht bekannt, wie Wolfgang Heuermann vom Kreis Coesfeld erklärt. Das sei eine „grundsätzliche Überlegung“ des Kreises Coesfeld. Man wolle vermeiden, dass die Impfungen gestört werden oder der Transport des Impfstoffes gefährdet werde. Auch beim Malteserstift St. Benedikt in Herbern hält man sich aus den gleichen Gründen bedeckt.

So laufen die Vorbereitungen grundsätzlich ab

Was aber feststeht ist, wie die Vorbereitungen der Impfung laufen. Dafür muss sich ein Seniorenheim bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) registrieren. Dann erhält das Heim erste Unterlagen für die Impfstoffbestellung. Das Pflegeheim sucht sich einen Impfarzt und bereitet mit diesem den Impftermin vor.

Drei Tage vor dem angegebenen Lieferdatum leitet die KVWL die Impfstoffbestellungen an das NRW-Gesundheitsministerium weiter. Eine Änderung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Wann die Corona-Impfungen im Malteserstift Herbern (hier ein Blick ins Innere) beginnen, verrät der Kreis Coesfeld nicht. © Claudia Hurek (A)

Das Pflegeheim und der Impfarzt erhalten drei Tage vor dem Liefertermin eine Bestätigung des Bestelltermins mit der jeweiligen Bestellmenge. Am Impftag liefert der Spediteur den Impfstoff an die annahmeberechtigten Personen des Pflegeheims. Im Anschluss an die Impfung werden die Daten dem Robert-Koch-Institut gemeldet. Die Impfungen werden durch ein mobiles Team durchgeführt, das im Auftrag des jeweiligen Impfzentrums handelt.

Senioren in Pflegeeinrichtungen haben die höchste Priorität

Der Impfstoff des deutschen Unternehmens Biontech aus Mainz und dem US-Pharmakonzerns Pfizer wurde am 21. Dezember 2021 von der Europäischen Union zugelassen. Der offizielle Impfstart der EU war am 27. Dezember 2020. Nach der bundesweit geltenden Coronavirus-Impfverordnung haben bei der Schutzimpfung folgende Personen höchste Priorität:

Personen, die in Alten- und Pflegeeinrichtungen betreut werden.Beschäftigte der stationären Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflegedienste, der medizinischen Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko (zum Beispiel Intensivstationen, Notaufnahmen, Onkologie, Transplantationsmedizin, Impfzentren und Rettungsdienste).Personen ab 80 Jahren, die zu Hause leben.Da Pflegeeinrichtungen die höchste Priorität haben, ist damit zu rechnen, dass die Impfungen in Herbern in den kommenden Tagen und Wochen erfolgen.

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