Im Bau- und Planungsausschuss im Bürgerforum des Ascheberger Rathauses ging es am 9. Februar vor allem um den sechsspurigen Ausbau der A1. Darüber hinaus standen aber auch noch zwei weitere Punkte auf der Agenda, über welche die Mitglieder in der Sitzung abstimmten.
Zum einen ging es um einen Aufstellungsbeschluss zur bereits vierten Änderung des Bebauungsplans A36 „Rohlmanns Weide“. Ein solcher Aufstellungsbeschluss benennt etwa die allgemeinen Ziele und den Zweck der Planung. Darüber hinaus enthält er auch eine Darstellung des Plangebiets in einer Karte und benennt dieses. Der konkrete Fall betrifft den Bereich an der Rohlmanns Weide nördlich der Adamsgasse, die zwischen Lüdinghauser Straße und Sandstraße verläuft.
Laut der Verwaltungsvorlage plant eine Grundstücksbesitzerin dort zu bauen. Um das Grundstück jedoch unter anderem besser nutzen zu können und damit eine Nachverdichtung im Bereich Rohlmanns Heide zu ermöglichen, soll dieses Richtung Süden erweitert werden. Das Problem: Das sich südlich angrenzende Grundstück gehört der Gemeinde Ascheberg, bedeutet für diese jedoch lediglich einen Pflegeaufwand.
Deshalb sieht der Beschluss vor, das Grundstück an die Besitzerin des nördlichen Bereichs zu veräußern – diese soll dann die Planungskosten übernehmen. Dem stimmten die Mitglieder des Ausschusses am Donnerstag einstimmig zu.
18 Zentimeter zu viel
Nicht ganz so gut ging es für ein Bauvorhaben in der Bernhard-Spetsmann-Straße in Herbern aus. Die Planung eines Wohnhauses sieht eine Traufhöhe (unterste Dachkante) von 4,68 Metern vor – in dem Gebiet ist jedoch eine maximale Höhe von 4,5 Metern vorgesehen. Die Begründung des Antragsstellers: Durch die Überschreitung sei es ihm möglich, das Dachgeschoss in Zukunft vermieten zu können.
Eine Umplanung wie zum Beispiel die Errichtung eines Dachgiebels sei aus finanziellen Gründen nicht möglich. Der Bau einer Doppelhaushälfte sei ebenfalls nicht denkbar, da die Kinder des Antragstellers zunächst mit einziehen. Im Vorfeld seien bereits Gespräche mit ihm geführt worden. In diesen habe man bereits keine Befreiung von der Regelung in Aussicht stellen können. Die Begründung: Der Bebauungsplan weise dort keine unnötige Härte auf, zudem gebe es andere bauliche Möglichkeiten. Darüber hinaus sei der Bebauungsplan erst vor Kurzem beschlossen worden.
Die Konsequenz: Die Mitglieder im Ausschuss lehnten den Antrag einstimmig ab. Somit muss das Bauvorhaben entsprechend umgeplant werden – auch wenn es am Ende nur um 18 Zentimeter geht.
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