Eine wüste Schlägerei auf der „Rialtobrücke“ in Lüdinghausen beschäftigt seit über drei Jahren Polizei und Justiz. Am Dienstag (6. August) mussten sich deshalb drei junge Männer vor der 21. Strafkammer des Landgerichts Münster verantworten. Die Angeklagten sind alle volljährig. Zur Tatzeit war aber einer noch Jugendlicher. Die beiden anderen waren Heranwachsende, also zwischen 18 und 21 Jahre alt. Deshalb wurde die Verhandlung am Landgericht als Jugendstrafverfahren geführt.
Am 4. April 2021 zog eine Gruppe Jugendlicher und junger Männer durch Lüdinghausen. Einige von ihnen kamen aus Ascheberg. Auf der Brücke über die Mühlenstever kam ihnen ein Fahrradfahrer entgegen. Einer der Heranwachsenden meinte, dass der Radfahrer seine Ex-Freundin im Internet sexuell belästigt hatte. Deshalb griff er ihn an.
Ein Freund beteiligte sich an dem Überfall. Die beiden schlugen den Radfahrer heftig, rissen ihn zu Boden, traten gegen seinen Kopf. Sie nahmen ihm das Handy weg und warfen sein Fahrrad in die Stever. Das Opfer erlitt Prellungen, offene Wunden und abgebrochene Zähne. Dafür verurteilte das Jugendschöffengericht Lüdinghausen den Haupttäter zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten, den Mittäter zu einer Zahlung von 300 Euro an die Kinderheilstätte Nordkirchen.
Drei weitere Angeklagte sprach das Gericht frei, weil nicht zu klären sei, ob sie bei der Tat dabei waren. Gegen diese Freisprüche legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, über die jetzt in Münster verhandelt wurde. Begründung: Durch Zeugenaussagen und Indizien sei den dreien sehr wohl eine Tatbeteiligung nachzuweisen. Die Angeklagten schwiegen gestern zunächst zu den Vorwürfen.
Zwei Angeklagte sind geständig
Die Staatsanwältin machte allerdings gleich zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass es ihr gar nicht unbedingt um eine Verurteilung gehe: „Wenn Sie zu Ihrer Beteiligung stehen, dann wäre die Sache für mich erledigt.“ Konkret hieß das, es könnte für die Angeklagten glimpflich ausgehen, falls sie sich reuig und geständig zeigten. Auch der Vorsitzende Richter signalisierte, dass er diesen Weg mitgehen könnte.

Zwei der drei Angeklagten gingen auf den Vorschlag ein. Einer gab zu, das Rad in den Fluss geworfen zu haben. Der andere gestand seine Beteiligung an den Schlägen. Gegen sie wurden die Verfahren gegen Geldzahlungen von 100 bzw. 500 Euro eingestellt. Der dritte Angeklagte räumte nichts ein. Doch auch in seinem Fall beantragte die Staatsanwältin die Verfahrenseinstellung, weil die zu erwartende Strafe gegenüber einer bereits erfolgten Verurteilung durch das Amtsgericht Lüdinghausen nicht wesentlich ins Gewicht fallen würde.