Um den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu erweitern, hatte der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Ascheberg am 15. Februar 2024 die erste Änderung des Bebauungsplans A 73 „Bahnhofsgärten“ beschlossen. Diese zielt darauf ab, im Gebiet Breilbusch die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten je Wohngebäude von bisher zwei auf bis zu sechs Wohneinheiten zu erhöhen. Die städtebauliche Struktur soll dabei erhalten bleiben, indem die Höhe der Gebäude, also Trauf- und Firsthöhe, unverändert bleibt. So soll sichergestellt werden, dass neue Wohngebäude ästhetisch in das bestehende Baugebiet passen und dessen Charakter bewahren.
Laut dem Bebauungsplan ist das betroffene Areal als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. In diesen Gebieten sind traditionell nur Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten pro Gebäude erlaubt. Die Höhe der Gebäude ist auf zwei Vollgeschosse begrenzt. Durch die Neuerungen im Bebauungsplan können die Grundstücke jetzt flexibler genutzt werden, um mehr Bewohner aufzunehmen.
Nachdem die Vermarktung der 19 verfügbaren Baugrundstücke sehr gut angelaufen war, stagnierte sie im Jahr 2023, was die Aufstellung des Änderungsantrags im Februar vergangenen Jahres überhaupt erst veranlasste.
Einstimmiger Beschluss
„Geeignete Grundstücke zur Verwirklichung von bezahlbarem Wohnraum zeichnen sich insbesondere dadurch aus beziehungsweise sind für mögliche Investoren interessant, da auf den entsprechenden Grundstücken eine höhere Anzahl an Wohneinheiten zulässig ist. Zurzeit stehen zwar grundsätzlich gemeindliche Wohnbaugrundstücke im Baugebiet ‚Bahnhofsgärten‘ zur Verfügung - diese eignen sich aufgrund der geringen Anzahl an zulässigen Wohneinheiten je Wohngebäude jedoch nicht zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“, hieß es damals in der Ausschussvorlage. Jetzt stand die Aufhebung dieses Änderungsbeschlusses auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses.
Gesche Ahmann erläuterte: „Es wird vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen. Wir haben den Beschluss letztes Jahr gefasst, mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und dafür einen Investor gesucht. Rahmen gebend war, den bisherigen Bebauungsplan auszunutzen. Wir haben jetzt einen Investor für die Flächen gefunden, der bereit ist, unter den bisherigen Rahmenbedingungen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“ Der Investor könne eine Bebauung mit kleinräumigem Wohnraum auf den noch nicht bebauten Grundstücken schaffen. Eine Änderung der rechtsgültigen Festsetzung sei nicht vonnöten. Die Ausschussmitglieder votierten geschlossen für die Aufhebung der Änderung.

220 Euro pro Quadratmeter
Nach Angaben von Peter Kaufmann, zuständig für Liegenschaften und Baulandentwicklung bei der Gemeinde Ascheberg, werde „in Kürze eine neue Vermarktungsrunde gestartet“, denn ein paar Grundstücke seien noch verfügbar. Der Grundstückspreis beträgt 220 Euro pro Quadratmeter. Weitere Informationen sind über die Homepage der Gemeinde Ascheberg www.ascheberg.de unter dem Punkt „Bauen und Wohnen“ abrufbar. Dort stehen auch Formulare zum Download bereit.