Antragssteller hatten in der jüngsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses in Ascheberg am 28. November (Donnerstag) kein Glück. Zunächst wurde ein Antrag der SPD von der Tagesordnung gestrichen, ohne dass die Fraktionsmitglieder dazu Stellung nehmen konnten. Dann führte eine Einbringung der UWG zu einer Lektion in Sachen Genehmigungsverfahren.
Was war passiert? Die Sozialdemokraten hatten beantragt, „für die erste Sitzungsfolge im Jahr 2025 ein erstes Konzept zur Entwicklung des Ortskernes der Ortschaft Herbern vorzubereiten. Hierbei sind die Eingaben und Ergebnisse aus dem Bürgerworkshop einzubeziehen“, wie es wörtlich heißt. Das empfanden die Ausschussmitglieder - allen voran Christoph Koch von der UWG - nicht so gut. Er beantragte zum Eingang der Sitzung direkt die Streichung des Tagesordnungspunktes. Es gebe keine neuen Aspekte zur bestehenden Beschlussvorlage aus der vorangegangenen Sitzung im September.
SPD-Antrag gestrichen
Tatsächlich hatte Gesche Ahmann, Fachgruppenleiterin der Bauverwaltung, damals bereits die Ergebnisse des Bürgerworkshops vorgestellt. Laut Beschlussvorschlag werde die Verwaltung die Anregungen prüfen und priorisieren. Manches habe sogar kurzfristig umgesetzt werden können. Die Abstimmung ergab die Streichung des Antrags - zum Ärger von Christian Ley, der in Vertretung von Volker Brümmer an der Sitzung teilnahm. „Ich bin erbost, wie unser Antrag von der Tagesordnung gekantet worden ist, ohne, dass ein Wort dazu gesagt werden konnte. Gibt es einen besonderen Grund, dass man über die Ortskernentwicklung nicht sprechen darf?“, wollte er wissen. Er werde von Bürgern angesprochen, die den Eindruck haben, dass aktuell nichts weiter in Herbern passiere.
Zur Erinnerung: Beim Workshop kam unter anderem heraus, dass die Bürgerinnen und Bürger die Aufenthaltsqualität steigern möchten. Dazu wünschen sie sich Sitzgelegenheiten, eine Verkehrsberuhigung der Südstraße, oder am besten gleich deren Umwidmung in eine Fahrradstraße. Ahmann erinnerte daran, dass eine Liste erstellt wurde, um wirklich alle Eingaben der Bürger zu berücksichtigen. Außerdem sei noch immer nicht final priorisiert worden, für manche Maßnahmen könnten zudem Fördergelder akquiriert werden. Zu gegebener Zeit komme das Thema wieder auf die Tagesordnung.

Kreis ist zuständig
Später musste Christoph Koch sich dann selbst dem Urteil der Ausschussmitglieder stellen. Die UWG hatte ihrerseits einen Antrag eingebracht. „Wir haben Zeiten, in denen wir sehr wenige Möglichkeiten haben, Gewerbe anzusiedeln. In der Vergangenheit wurde häufig eine Betriebsleiterwohnung auf den Gewerbegrundstücken genehmigt. Wir bitten darum, zukünftig aufzunehmen, dass wenn eine solche Wohnung genehmigt wird, dass mit dem Erlöschen des Gewerbes auch für die Wohnung entsprechend die Genehmigung erlischt“, fasste er zusammen. Würde die Erlaubnis weiterhin bestehen, könne sich das nachteilig auf Neuansiedlungen auswirken. Die Gemeinde Ascheberg möge dafür Sorge tragen, dass bei Neuerteilung einer Genehmigung auch eine neue für Betriebsleiterwohnungen eingeholt werden müsse. In Gewerbegebieten dürfe nicht primär gewohnt werden.
Eine Entscheidung über den Antrag könne der Ausschuss gar nicht fällen. Gesche Ahmann erläuterte zur rechtlichen Situation, dass Baugenehmigungen vom Kreis erteilt werden, nicht von der Gemeinde. Außerdem sei klar formuliert, dass eine geplante Wohnung nur vom Bauleiter genutzt werden dürfe. „Grundsätzlich dient ein Gewerbegebiet nicht dem Wohnen. Es besteht die Steuerungsmöglichkeit auf Bebauungsplanebene, die nutzen wir auch, wägen aber ab“, so Ahmann. Im Gewerbegebiet „Vennkamp I“ sei eine Bauleiterwohnung beispielsweise ausgeschlossen, also nicht zulässig. Es werde bei Verträgen immer ein Passus aufgenommen, dass eine Betriebsleiterwohnung nicht der allgemeinen Wohnnutzung diene. Die Entscheidungsgewalt liege aber bei der Bauaufsichtsbehörde, also beim Kreis.
Elmar Hammwöhner (SPD) legte im Anschluss dem UWG-Kollegen nahe, sich vor Antragsstellung erst mit der Gesetzeslage zu beschäftigen. Die Vorgehensweise sei festgeschrieben und werde auch stets „konsequent durchgezogen“. Auch Thomas Franzke (CDU) forderte Koch auf, den Antrag zurückzuziehen, andernfalls „können wir den nur ablehnen“. Koch bestand allerdings auf eine Abstimmung, die schlussendlich die Ablehnung des Antrags - mit einer Gegenstimme - ergab.