Anfrage der Union zu NGOs sorgt für Aufregung Sandhowe: „Zeitpunkt ist nicht günstig“

Anfrage der Union zu NGOs sorgt für Aufregung: „Zeitpunkt ist nicht günstig“
Lesezeit

Mit 551 Fragen hatte sich die Bundes-CDU an den Bundestag gewendet, um zu erfahren, wie politisch neutral die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind, die die Bundesrepublik finanziell unterstützt. „Hintergrund sind Proteste gegen die CDU Deutschlands, die teils von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich finanzierten Organisationen organisiert oder unterstützt wurden“, schreibt die CDU in ihrer kleinen Anfrage vom 24. Februar an den Deutschen Bundestag. Dafür hatte die Union scharfe Kritik aus anderen Parteien geerntet.

Die SPD sprach von einem Foulspiel, mit dem die CDU Organisationen, die sich für die Demokratie einsetzen, an den Pranger stelle. Linke und Grüne nannten es einen Angriff auf die Zivilgesellschaft. Ins Feld geführt wird dabei unter anderem die Organisation Omas gegen Rechts. Fragen der CDU sind hier, wie hoch der Spendenanteil an den Verein aus der Wirtschaft und parteinahen Stiftungen sei und ob der Verein schon einmal abgemahnt worden sei, weil er sich parteipolitisch betätigt habe. Oder ob es „direkte Verbindungen“ zwischen dem Verein und einer politischen Partei gebe.

Anfrage soll „Transparenz herstellen“

Doch was sagt die Ascheberger CDU zu dem Vorgehen an der Bundesspitze der Partei? Trägt sie diesen Antrag mit? Der CDU-Ortsvorsitzende Maximilian Sandhowe aus Ascheberg erklärt auf Anfrage der Redaktion: „Unsererseits wird vor allem der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Anfrage als nicht günstig angesehen. Aus diesem Grund hatten wir seitens des CDU-Gemeindeverbandes bereits in der vergangenen Woche mehrfach Kontakt mit unserem Bundestagsabgeordneten Marc Henrichmann, um mehr über die Hintergründe zu erfahren.“

Die Anfrage diene in jedem Falle nicht dazu, Organisationen zu „diskreditieren“, sondern um „Transparenz herzustellen“. „Der zentrale Punkt ist nämlich die Frage nach der politischen Neutralität von Organisationen, die mit öffentlichen Steuergeldern gefördert werden. Denn Organisationen, die aus dem Bundeshaushalt gefördert werden (z. B. durch das Programm ´Demokratie leben!´), müssen zwingend ihre politische Neutralität wahren. Zwar können laut Abgabenordnung gemeinnützige Organisationen gesellschaftspolitisch tätig sein, sie dürfen aber keine parteipolitische Tätigkeit entfalten.“

„Nicht gegen bestimmte Partei“

Es sei eine Sache, politische Bildung zu betreiben – aber eine ganz andere, sich gezielt gegen eine Partei zu positionieren, insbesondere im Vorfeld einer Bundestagswahl, so Sandhowe weiter. Als Beispiel führt der Lokalpolitiker die Organisation „Attac“ ins Feld, der wegen ihrer politischen Kampagnen die staatliche Förderung entzogen worden war.

„Das heißt aber nicht, dass man nicht gegen ‚Rechtsextremismus‘ oder für andere gesellschaftliche und politische Positionen protestieren darf. Die vom Bündnis ‚Ascheberg bleibt bunt‘ Anfang Februar in Herbern organisierte Demonstration ist hier ganz klar als positives Beispiel hervorzuheben, da ja schon im Vorfeld klargemacht worden ist, dass man dort, ähnlich wie im vergangenen Jahr in Ascheberg, für Demokratie und Vielfalt demonstrieren wollte und nicht gegen eine bestimmte Partei“, so Sandhowe.

Die Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion solle demnach dazu beitragen, zu klären, welche rechtlichen Standards für gemeinnützige Organisationen in Deutschland gelten sollten. „Falls sich herausstellt, dass staatlich geförderte NGOs tatsächlich über ihre Satzungszwecke hinaus parteipolitisch aktiv sind, wäre eine gesetzliche Präzisierung der Gemeinnützigkeitskriterien sinnvoll.“