Wie berichtet, ist in mehreren landwirtschaftlichen Betrieben in Heek und einem Betrieb in Gronau das hochansteckende Rindervirus ausgebrochen. Über 1000 Tiere mussten darum bereits getötet werden. Und die Bekämpfungsmaßnahmen des Virus sind damit noch lange nicht abgeschlossen.
Aktuell (Stand 12. Juni) sind sechs Betriebe vom Rindervirus betroffen: zwei Milchvieh- und vier Rindermastbetriebe. Davon gelten aber zwei Rindermastbetriebe in Heek inzwischen wieder als BHV-1 frei. Hier seien „sämtliche Maßnahmen bereits abgeschlossen“, wie der Kreis Borken auf Anfrage mitteilt. Weitere bestätigte oder Verdachtsfälle seien aktuell nicht bekannt.
Mittlerweile wurden laut Kreis-Angaben in allen betroffenen Betrieben Blutproben aus dem Bestand entnommen. Und bis jetzt seien – „überwiegend mittels Schlachtung“ – etwas über 1000 Tiere getötet worden.
Die vom Kreis angeordneten Bestandsräumungen mittels Tötung/Schlachtung sind aber noch nicht in allen betroffenen Betrieben abgeschlossen. Darum ändert sich die Zahl der getöteten Tiere auch noch fortlaufend. Hinzu kommt, dass eine Bestandsräumung auch noch für einen betroffenen Milchviehbetrieb angeordnet werden könnte. Hier laufen die Untersuchungen noch.
Ursache, Folgen und Prophylaxe
Eine „Eintragsursache“ für den Virusausbruch konnte bis jetzt „im Rahmen der epidemiologischen Untersuchungen nicht ermittelt werden“, wie der Kreis weiter mitteilt.
Sollte es allerdings in Zukunft zu weiteren Ausbrüchen kommen, sei der BHV-1-Freiheitsstatus (Deutschland ist seit 2017 BHV-1 frei) in Gefahr. Die Folgen wären massive Handelsrestriktionen und ein Ausschluss der Rinderbetriebe in vielen Bereichen des Marktes. Es wäre also ein schwerer wirtschaftlicher Schlag.
In jenen Betrieben, in denen eine Gesamtbestandsräumung notwendig war, erfolgt im Anschluss noch eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Stallungen. Erst wenn der Kreis diese abgenommen hat, kann die vorläufige Betriebssperre aufgehoben werden.
Doch wie kann ein erneuter Virus-Ausbruch verhindert werden? Der Kreis teilt dazu mit: „Zu den wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der Betriebe gehören verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen. Tierkontakte, wie zum Beispiel bei der Abholung von Verkaufstieren, können durch einfache betriebsinterne Maßnahmen verhindert werden.“

Und: „Zukauftiere können vor der Einstallung blutserologisch auf die Infektion untersucht werden, bei Kontaktpersonen ist das Tragen von betriebseigener Schutzkleidung beim Betreten der Stallungen eine wirkungsvolle Maßnahme.“
Zudem sollten die Mitarbeiter der Hofbetriebe weitestgehend auf die gemeinsame Nutzung von Geräten, die im direkten Tierkontakt stehen, verzichten. Anderenfalls sollte vorher eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Geräte erfolgen.
Die Tierseuchenkasse NRW bietet zudem ein kostenloses E-Learning Modul für Tierhalter an. Zusatzinformationen sind im Hygieneleitfaden für die Rinderhaltung NRW aus dem Jahr 2018 zu finden, der auf der Homepage des Kreises Borken (www.kreis-borken.de) als Download zur Verfügung steht.