Virtueller Missbrauch von Kindern Heeker (39) begeht verstörende Taten

Virtueller Missbrauch von Kindern: Heeker begeht verstörende Taten
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Zutiefst verstörende Taten gehen auf das Konto eines Mannes aus Heek (39). Über mehrere Monate hat sich der 39-Jährige virtuell an Mädchen – teilweise erst 9 bis 13 Jahre alt – vergangen. Etliche Videos, Fotos und von der Wortwahl unfassbare Chats wurden dem Mann am Ende zum Verhängnis.

Durch Ermittlungen in anderen Fällen der Pädokriminalität geriet der Heeker in das Visier der Ermittler. Anfang 2023 wurde dann seine Wohnung in den Mittagsstunden durchsucht. Dabei sicherten die Ermittler eindeutiges und belastendes Beweismaterial. Auch ein Handy.

„Geile Gruppe“

In sechs Fällen zwischen September 2022 und Ende Januar 2023 hat der Heeker sein perfides Spiel in den sozialen Netzwerken getrieben und sich dabei – zumindest teilweise – selbst als Junge ausgegeben.

Der virtuelle Missbrauch vollzog sich in einer Chatgruppe mit dem Namen „Geile Gruppe“ und in Einzelchats mit den betroffenen Mädchen. Woher die Mädchen stammen, bleibt unklar. In der Gruppe wurde vor allem kinderpornografischer Inhalt ausgetauscht.

Und der 39-Jährige stellte in diese auch Bilder von sich mit eindeutigem Inhalt ein. Und forderte dazu auch andere Nutzer auf. Die dort geteilten Bilder zeigen laut Ermittlungsakte auch junge und nackte Mädchen beim Oralsex mit Männern. Auf die weiteren Details wird hier bewusst verzichtet.

Cybergrooming

In den Einzelchats hat der Heeker die Mädchen aufgefordert, ihm Bilder von sich mit eindeutigem Inhalt zu schicken (Cybergrooming – siehe Infokasten). Die Chatverläufe liegen den Ermittlern vor. Die Bild- und Videodateien wurden gelöscht. Doch die Wortwahl des Heekers lässt keine Zweifel zu.

Vor dem Amtsgericht Ahaus fand jüngst die Verhandlung gegen den 39-Jährigen statt. Der Richter verlas dabei auszugsweise die Chats. Auch auf diese Details wird an dieser Stelle bewusst verzichtet. Nur so viel: An Abartigkeit sind diese nicht zu überbieten.

Ein Bildschirm eines Smartphones mit Apps
Über soziale Netzwerke nahm der Heeker Kontakt zu den Kindern auf, um seine Triebe zu befriedigen. © picture alliance/dpa

Und die Verhandlung selbst wurde phasenweise zu einem irrwitzigen Schauspiel. Denn der Heeker stellte zunächst auf stur. Er sei das alles nicht gewesen. Sein Handy sei gehackt worden. Irgendwer anders habe die Taten begangen. Das war weder für Gericht noch Staatsanwaltschaft glaubwürdig.

Auch die obszönen Suchanfragen im Browser, die eindeutig kinderpornografischer Natur waren, soll der „Unbekannte“ durchgeführt haben. Ein paar Minuten hörte sich der Richter die Ausflüchte an, dann wurde dieser sauer.

Appell an Geständnis

„Wir hören von Ihnen nur pauschale Schutzbehauptungen, die wir widerlegen werden können. Damit kommen Sie hier nicht durch.“ Und auch der Staatsanwalt appellierte an ein Geständnis, sonst werde es mit einer Bewährungsstrafe „schwierig“.

Worte, die Wirkung zeigten. Minutenlang wurde die Verhandlung unterbrochen. Der Heeker beriet sich mit seiner Verteidigerin vor dem Saal. Dann kehrte diese in den Saal zurück und regte neben einem Rechtsgespräch auch den Ausschluss der Öffentlichkeit an.

Ein Polizeiauto steht vor dem Amtsgericht Ahaus
In der Verhandlung am Amtsgericht Ahaus wurde der Heeker zu einer Bewährungsstrafe (1 Jahr und 10 Monate), einer ambulanten Therapie und einer Geldstrafe über 2000 Euro verurteilt. © Till Goerke

Beides lehnte der Richter vehement ab. Wegen der Transparenzwahrung. Da half es auch nichts, dass die Verteidigerin anmerkte, dass ihrem Mandanten alles „zutiefst unangenehm“ sei und er Angst habe, dass auch seine Mutter von den Dingen etwas mitbekommen könnte.

Und obwohl der Richter hart blieb, legte der Heeker schlussendlich ein umfassendes Geständnis über seine Taten ab. Merklich kleinlaut. Auf Detailnachfragen des Richters zu den Taten antwortete der 39-Jährige leise und verhalten. Die gewahrte Öffentlichkeit schien ihm unangenehm zu sein.

Quintessenz seiner Ausführungen: Er sei zufällig hereingerutscht, habe durch „Zufall“ Bilder bekommen und dann in „einer Phase“ nur noch an „Kinder gedacht“. In sexueller Weise. Und dies auch ausgelebt. Mit der Hausdurchsuchung sei diese Phase geendet.

Ob eine grundsätzlich pädophile Neigung bei dem Heeker vorliegt oder nicht, wird jetzt auch im Rahmen einer ambulanten Therapie ermittelt werden. Hinzu kommt eine Bewährungsstrafe über ein Jahr und zehn Monate inklusive einer Geldstrafe über 2000 Euro an eine karitative Einrichtung.

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Cybergrooming

  • Beschreibt die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen im Internet.
  • Virtuelle Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
  • Oft geben sich die Täter als gleich alt aus, um Vertrauen zu gewinnen.
  • Dem Kind wird pornografisches Material gezeigt.
  • Das Kind wird zu sexuellen Handlungen motiviert, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll.
  • Der Täter will Missbrauchsdarstellungen so herstellen oder in seinen Besitz bringen.