Die Antragsfrist für das Förderprogramm der Leader-Region Ahaus-Heek-Legden ist abgelaufen. Auf eine Zusage müssen die Antragsteller länger warten. Aus verschiedenen Gründen.
Geduld ist in den Vereinen aktuell aufgrund der Corona-Krise gefragt, Geduld ist nun auch zudem in den Vereinen gefordert, die zum 31. März fristgerecht Anträge zur Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets 2020, einem exklusiven Förderprogramm für die Leader-Region Ahaus-Heek-Legden, gestellt haben. Zumindest ein wenig.
Der Bewilligungsprozess wird mit zeitlicher Verzögerung in ein Ergebnis münden, zudem stehen hinter dem Umfang des Fördertopfes – für 2020 und 2021 sind für die Region jeweils bis zu 200.000 Euro eingeplant – noch Fragezeichen aus politischer Sicht.
Im Boot der 13 Antragsteller sind unter anderem die beiden Sportvereine SV Heek und RW Nienborg. Wie der SVH-Vorsitzende Andreas Oellerich bestätigt, hat der Verein im Jubiläumsjahr eine Unterstützung in Höhe der maximalen Fördersumme von 20.000 Euro brutto für die Modernisierung des Vereinsheimes im Dinkelstadion beantragt. Beim Nachbarn in Nienborg wünscht man sich eine Förderung beim Bau von Ballfangzäunen, vor allem zwischen den Plätzen drei und vier. „Da liegen wir in der Summe unter 10.000 Euro“, berichtet der Vorsitzende Martin Mensing.
Zweistufiger Prozess ist eingeleitet
Der fristgerechte Eingang der Anträge wurde beiden Vereinen mittlerweile bestätigt vom Regionalmanagement der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) der Leader-Region Kulturlandschaft Ahaus-Heek-Legden. Eingeleitet wurde ein zweistufiges Verfahren: Zunächst muss der Vorstand des Leader-Vereins der Kulturlandschaft Ahaus-Heek-Legden über alle eingegangen Projektanträge den Beschluss fassen, diese zur Förderung zu beantragen.
Alle in dieser Stufe beschlossenen Projekte werden dann gesammelt an die Bezirksregierung weitergeleitet und zur Förderung beantragt – diese entscheidet dann schlussendlich über die Förderung der einzelnen Projekte. Auf beiden Ebenen wird es nun aber zu Verzögerungen kommen.
Corona zwingt zu Umlaufverfahren
„Der ursprüngliche Plan war, dass Stufe eins bereits in der Woche vor Ostern erfolgt. Da der Vorstand wegen der Corona-Krise aktuell nicht gemeinsam tagen darf, muss ein Beschluss über die Projekte im Umlaufverfahren erfolgen“, erklärt Dominik Olbrich von Planinvent – Büro für räumliche Planung. Nun erwartet er einen Vorstandsbeschluss zum Ende der Woche nach Ostern.

Der SV Heek hat im Jubiläumsjahr einen Förderantrag für eine technisch-energetische Sanierung des Vereinsheimes im Dinkelstadion gestellt. © Sascha Keirat
Über die Bewilligung sollte im zweiten Schritt ursprünglich auch bei der Bezirksregierung innerhalb kurzer Zeit entschieden werden. „Allerdings haben sich kürzlich auch dort Herausforderungen ergeben: Neben Corona und damit verbundener Verzögerungen kommt erschwerend die Haushaltssituation des Landes hinzu“, so Olbrich.
Globale Minderausgabe im Landeshaushalt
Das Land NRW habe jüngst mitgeteilt, dass mit Verabschiedung des Landeshaushalts der Haushaltsgesetzgeber (Landtag) auf Ebene der Einzelpläne eine so genannte globale Minderausgabe festgelegt hat. Im aktuellen Fall greife eine durch das Parlament vorgegebene Sparvorgabe auch für das für LEADER-Regionen zuständige Umweltministerium (MULNV) und nachgeordnete Behörden in hoher zweistelliger Millionenhöhe für das Haushaltsjahr 2020.
Was bedeutet das für die Kleinprojekte im Regionalbudget? „Wir tappen alle noch ein wenig im Dunkeln. Die Ungewissheit ist natürlich unbefriedigend, aber aktuell müssen wir abwarten“, so Olbrich. Er zeige sich allerdings zuversichtlich, dass das Budget mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in vollem Umfang zur Verfügung stehe. „Das ist alles nicht so dramatisch, wie wir zunächst gedacht haben. Die Sachlage hängt nicht mit der Corona-Krise zusammen, eine globale Minderausgabe steht als Ausgleich und definierte Rücklage in jedem Haushalt festgeschrieben.“ In diesem Jahr sei es nun mal Thema.
„Lage nicht so dramatisch wie zuerst gedacht"
Mit einer Klärung rechnet Dominik Olbrich wohl noch im Mai – dann bliebe noch genug Zeit, die Projekte – wie vorgeschrieben – bis Ende des Jahres umzusetzen. Er weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass erst mit der Unterzeichnung des Vertrages mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden darf. „Ansonsten halten wir die Antragsteller ständig auf dem Laufenden – auch informieren wir über das Ergebnis der ersten Stufe, den Vorstandsbeschluss.“
Insgesamt bleibe das Regionalbudget für Träger von Kleinmaßnahmen „eine rasche und relativ unkomplizierte finanzielle und zusätzliche Unterstützung“. Und sollte das Budget in vollem Umfang zur Verfügung stehen, dann stehen auch die Chancen der Antragsteller nicht schlecht, die erhoffte Fördersumme auch zu erhalten.
INFOS ZUM REGIONALBUDGET
- Aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz“ (GAK-Sonderplan) stehen der Kulturlandschaft Ahaus-Heek-Legden für 2020 und 2021 jährlich bis zu 200.000 Euro zur Verfügung, die für die Umsetzung von Kleinprojekten genutzt werden können.
- Dieses auch als „Regionalbudget“ kommunizierte Förderinstrument wird exklusiv in LEADER-Regionen in NRW angeboten und über die jeweiligen Regionalmanagements abgewickelt.
- Kleinprojekte dürfen ein Gesamtvolumen von 20.000 Euro (brutto) nicht überschreiten, der Fördersatz beträgt 80 Prozent – die restlichen 20 Prozent muss der Antragsteller als Eigenmittel aufbringen.
- Gefördert werden bevorzugt investive Maßnahmen, für einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren muss eine Instandhaltung geförderter Gegenstände gewährleistet sein (Bindungsfrist).
- Kleinprojekte müssen innerhalb des bewilligten Kalenderjahres umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden.