Unfall nach der Disko Dorstener (23) hat bei Heek viel Glück und darf weiter Auto fahren

Unfall nach der Disco: Dorstener (23) hat bei Heek viel Glück
Lesezeit

Ein Freundschaftsdienst endete für einen heute 23-jährigen Dorstener im November 2023 bei Heek erst in der Leitplanke auf der Autobahn und jetzt – über ein Jahr später – auf der Anklagebank im Ahauser Amtsgericht.

An einem frühen Novembermorgen hatte er damals drei Bekannte aus einer Disko in Schüttorf abgeholt. Darum hatten sie ihn abends gebeten. Er machte sich auf die 70 Kilometer lange Fahrt. Auf der Rückfahrt verlor er auf der Autobahn schließlich die Kontrolle über sein Auto.

Der Unfall endete in der Leitplanke. Von dem Auto blieb nicht viel übrig. Ein rund 20.000 Euro teurer Totalschaden. Wie durch ein Wunder blieben die vier jungen Männer damals unverletzt.

Im Notruf, den die Leitstelle der Polizei damals aufgezeichnet hatte, sprach der Dorstener davon, dass er wohl einen Sekundenschlaf gehabt habe und deswegen in die Leitplanke gefahren sei.

Der Vorwurf vor Gericht: fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs. Doch genau damit hatte der Verteidiger des jungen Mannes ein großes Problem. Seinem Mandanten sei keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Der habe sich gewissenhaft auf die nächtliche Fahrt vorbereitet und vorher ausreichend geschlafen: Er habe sich sogar extra in einem anderen Zimmer als seine damalige Lebensgefährtin und die neugeborene, gemeinsame Tochter hingelegt. Auch habe er zu keinem Zeitpunkt der Fahrt Müdigkeit gespürt.

Aussage unter Stress?

Selbst die eigene Aussage seines Mandanten im Notruf, dass er einen Sekundenschlaf gehabt habe, bezweifelte der Verteidiger vor Gericht. Die sei wohl eher auf den Schock zurückzuführen gewesen. Doch selbst wenn es ein Sekundenschlaf gewesen sei, könne immer noch keine Rede von Fahrlässigkeit sein.

Das wollte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft so nicht stehen lassen. „Man schläft nicht einfach aus dem Nichts ein“, hielt sie dem Angeklagten vor. Er habe sicherlich erkennen können und müssen, dass er müde werde.

Der Verteidiger ließ nicht locker. Schließlich sei auch die Aufnahme des Unfalls durch die Polizei lückenhaft gewesen. Und ein Sekundenschlaf sei seinem Mandanten nicht nachweisbar. Er habe sich bis zu dem Unfall mit dem Beifahrer unterhalten. Der müsse im Zweifel als Zeuge gehört werden. Dafür hätte das Gericht einen neuen Termin ansetzen müssen.

Führerschein im Fokus

So weit kam es nicht. Denn Dreh- und Angelpunkt der ganzen Verteidigung war eigentlich der Führerschein des jungen Mannes: Einerseits brauche er den für seine Arbeit als Elektriker. Sein Arbeitgeber habe wohl schon signalisiert, dass die Beschäftigung daran hänge.

Emotional für den 23-Jährigen noch bedeutender: Die Bindung zu seinem inzwischen eineinhalbjährigen Kind: Das Mädchen lebt bei seiner Mutter, von der sich der 23-Jährige inzwischen getrennt hat. Sie könne er nur mit dem Pkw besuchen, weil es keine passenden Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr gebe.

Weil der Mann im Laufe des Verfahrens schon einmal für drei Monate den Führerschein abgeben musste, weil er durch den hohen Eigenschaden schon gebüßt habe und weil die anderen Insassen unverletzt geblieben waren, beließ es der Richter schließlich dabei: Gegen eine Geldauflage von 1500 Euro stellte er das Verfahren ein. Er schärfte dem 23-Jährigen allerdings noch einmal ein, in Zukunft vorsichtiger zu fahren.