Es kehrt keine Ruhe ein. Das in Heek ungeliebte 110kV-Freiluft-Umspannwerk im Kreuzungsbereich der Wirtschaftswege Düstermühlenweg und Am Blömerbach sorgt mal wieder für mächtig Ärger. Der Kreis Borken hat eine Ortsbesichtigung durchgeführt und spricht von „erheblichen Mängeln“.
Schon von weitem ist das Freiluft-Umspannwerk mit dem grünen Stabgitterzaun zu sehen. Ein paar Farbschmierereien „verzieren“ das Trafohäuschen. Der Anblick? Alles andere als schön.
Seit 2019 in Betrieb
Seit der Inbetriebnahme im Mai 2019 sorgt das Bauwerk für Frust und Ärger in Heek. Die Gemeinde erhält dafür pro Jahr nach Angaben der Verwaltung lediglich ein „Schmerzensgeld“ im niedrigen vierstelligen Euro-Bereich.
Betreiber ist die Bürgerwind Schöppingen-Strönfeld GmbH. Vereinfacht gesagt, wird der grüne Strom, der in Schöppingen durch Windkraftanlagen erzeugt wird, auf Heeker Boden verteilt. Bis der Bau des Umspannwerkes durch war, gab es viel Hin und Her.

Die Gemeinde Heek hätte mit ihrer Planungshoheit den Bau verweigern können, tat es am Ende aber nicht, verzichtete damit auch auf einen Rechtsstreit. Wurde dann jedoch mit der Dimension der Anlage völlig überrumpelt.
Auch, weil das beauftragte Planungsbüro einfach einen Bauantrag beim Kreis Borken stellte und die Gemeinde laut Bürgermeister Franz-Josef Weilinghoff nur mit einer kurzen E-Mail informierte.
Davon abgesehen gibt es eine Bestimmung in der erteilten Baugenehmigung durch den Kreis Borken als Bauaufsichtsbehörde: Die Anlage muss ordentlich begrünt werden. Passiert ist aber praktisch nichts. Zumindest nicht erfolgreich.
Die Begrünung ist eine Nebenbedingung der erteilten Baugenehmigung, wie der Kreis auf Anfrage bestätigt. Mittlerweile ist auch die Bauabnahme durch den Kreis erfolgt, nur die Begrünung fehlt weitestgehend noch immer.
„Ein Trauerspiel“
Mittlerweile drei Versuche – besonders im vorderen Bereich – sind fehlgeschlagen. In den zurückliegenden Wochen haben sich mehrere Heeker an die Redaktion gewandt und ihrem Ärger darüber Luft gemacht. Auch die Gemeindeverwaltung ist alles andere als erfreut über den Zustand.
„Das ist ein Trauerspiel“, sagte dazu jüngst Bürgermeister Franz-Josef Weilinghoff auf Anfrage. Es sei mittlerweile die Frage, ob die Betreiber überhaupt ein Interesse daran hätten, für eine Begründung zu sorgen. Mit einer solchen soll die Anlage nämlich wenigstens halbwegs ansehnlich werden.
Trauriges Dasein
Die Redaktion hat sich vor Ort auch umgesehen. Und es ist tatsächlich ein Trauerspiel. Die Buchenhecke rückwärtig zum Acker sieht noch einigermaßen aus. Doch im vorderen Bereich – dort, wo auch der Radverkehr entlang führt – ist praktisch nichts passiert.
Ein paar Efeu-Setzlinge fristen ein trauriges Dasein am grünen Stabgitterzaun. Gut die Hälfte der Pflanzen ist braun und augenscheinlich eingegangen. Keiner der Setzlinge ist höher als rund 30 Zentimeter hoch gewachsen.
Für die Pflege der Pflanzen ist die Bürgerwind Schöppingen-Strönfeld GmbH zuständig bzw. das durch diese beauftragte Fachunternehmen. Doch viel Pflege können die Efeupflanzen nicht bekommen haben, sonst sähe es am Zaun anders aus. Trotz mehrerer Versuche dieser Redaktion war Geschäftsführer Josef Berghaus für keine Stellungnahme zu erreichen.

Dafür aber hat der Kreis nach der Anfrage dieser Redaktion schnell reagiert. Es habe danach eine „Ortsbesichtigung“ stattgefunden, wie Kreis-Sprecher Karlheinz Gördes mitteilt. Und dabei sei festgestellt worden, dass „die Anpflanzungen erhebliche Mängel“ aufweisen.
Der „vorgefundene Pflege- und Erhaltungszustand der Pflanzungen“ stelle damit einen „massiven Verstoß gegen die entsprechenden Nebenbestimmungen der erteilten Baugenehmigung dar“.

Die Rechtslage ist also eindeutig. Die Bürgerwind Schöppingen-Strönfeld GmbH kommt ihren Pflichten seit über vier Jahren nicht ausreichend nach. Die Gründe dafür sind unklar. Doch jetzt wird der Kreis den Druck erhöhen.
Die Betreiber des Freiluft-Umspannwerkes werden nun „unter Fristsetzung“ dazu angehalten, die Mängel abzustellen. Wie genau diese Frist aussieht, sprich wie viele Wochen es sind, teilt der Kreis nicht mit. Dass sich dieser nicht mehr lange auf der Nase herumtanzen lassen wird, liegt aber nahe.
Und ein Drücken ist für die Bürgerwind Schöppingen-Strönfeld GmbH auch nicht möglich. Sollte diese der jetzt erfolgenden Aufforderung des Kreises binnen der gesetzten Frist nicht nachkommen, wird der Kreis – das stellt dieser klar – diese „per Ordnungsverfügung und Androhung von Zwangsgeldern“ aufordern, die Anpflanzungen vorzunehmen.