Es ist vollbracht. Nachdem durch den Kreis Borken ein „massiver Verstoß“ gegen die erteilte Baugenehmigung beim in Heek ungeliebten Umspannwerk am Düstermühlenweg festgestellt worden war, haben die Betreiber reagiert. Doch „Sicherheitsgründe“ machen noch einen Schritt notwendig.
Seit der Inbetriebnahme 2019 sorgt das 110kV-Freiluft-Umspannwerk im Kreuzungsbereich der Wirtschaftswege Düstermühlenweg und Am Blömerbach für Heeker Frust. Die Gemeinde erhält dafür pro Jahr nach Angaben der Verwaltung ein „Schmerzensgeld“ im niedrigen vierstelligen Euro-Bereich.
Fristsetzung zeigt Wirkung
Betreiber ist die Bürgerwind Schöppingen-Strönfeld GmbH. Vereinfacht gesagt: der grüne Strom, der in Schöppingen durch Windkraftanlagen erzeugt wird, wird auf Heeker Boden verteilt. Die Gemeinde Heek verzichtete seinerzeit auf einen Rechtsstreit. So war der Weg für den Bau frei.
Doch jahrelang haben es die Betreiber nicht geschafft, das Umspannwerk ordentlich zu begrünen. Dabei war dies Auflage der erteilten Baugenehmigung durch den Kreis. Dieser setzt der Bürgerwind Schöppingen-Strönfeld GmbH dafür jetzt eine Frist bis Ende Oktober 2024. Das zeigte Wirkung.

„Vom Grundsatz her ist jetzt alles okay“, sagt Kreis-Sprecher Karlheinz Gördes auf Anfrage dieser Redaktion. Die Begrünung sei fristgerecht erfolgt. Der Kreis habe dies auch alles mit Fotos dokumentiert. Es gibt aber noch ein „Aber“. Aus „Sicherheitsgründen“, wie der Kreis weiter mitteilt.
Dabei dreht sich alles um die Efeu-Bepflanzung am grünen Stabgitterzaun zum Düstermühlenweg hin. Eine Ortsbegehung der Redaktion am Dienstag (5. November) zeigt: Etliche Setzlinge wurden neu am Zaun gepflanzt. Die vertrockneten Setzlinge sind verschwunden.

Also eigentlich so, wie zunächst vom Kreis gefordert. Zitat: „heimische Rankpflanzen entlang des Zauns im Westen“. Doch jetzt ist das aus „Sicherheitsgründen“ nicht mehr gewünscht. Warum, dazu macht der Kreis keine näheren Angaben. Fakt ist: Die Efeu-Setzlinge müssen wieder weg.
Stattdessen müssen die Betreiber des Umspannwerkes das Nachpflanzen, was jetzt einfordert ist. Der Kreis spricht von „zwei Eichenhochstämmen“. Dies werde jetzt zeitversetzt erfolgen, wenn die Zeit zum Anpflanzen geeignet sei. Der Kreis wird darauf weiterhin ein Auge haben.
Schließlich sind die Anpflanzungen aus der Vergangenheit schon mehrfach wieder eingegangen. Ob es an mangelnder Pflege seitens der Betreiber lag, ist unklar. Aber der Kreis teilt mit, dass diese nun zugesichert hätten, die Pflege der Begrünung in die Hände eines Gärtners zu legen.