Die handvoll Efeu-Pflanzen fristen nach wie vor ein kümmerliches Dasein am grünen Stabgitterzaun des in Heek so ungeliebten 110kV-Freiluft-Umspannwerk im Kreuzungsbereich der Wirtschaftswege Düstermühlenweg und Am Blömerbach. Treiben es die Betreiber auf die Spitze?
Zur Erinnerung: Das Freiluftumspannwerk wurde im Mai 2019 von der Bürgerwind Schöppingen-Strönfeld GmbH in Betrieb genommen. Stromproduktion in Schöppingen und Verteilung in Heek. Eine kuriose Konstellation, die nur möglich war, weil die Gemeinde Heek auf einen Rechtsstreit verzichtete.
„Erhebliche Mängel“
Doch jetzt ärgert man sich in der Dinkelgemeinde darüber, dass die Betreiber nicht mal ihren Pflichten in Sachen ordentlicher Begrünung nachkommen. Eine Auflage der erteilten Baugenehmigung durch den Kreis Borken. Mehrere Versuche schlugen – warum auch immer – bisher fehl.
Als diese Redaktion im September erneut Beschwerden über den Zustand der Bepflanzung erreichten, haben wir beim Kreis nachgefasst. Dieser stellte daraufhin bei einer Ortsbesichtigung bei den Anpflanzungen „erhebliche Mängel“ fest. Ein „massiver Verstoß“ gegen die erteilte Baugenehmigung.

„Unter Fristsetzung“ forderte der Kreis danach die Betreiber auf, die Mängel abzustellen. Doch auch Wochen danach ist noch nichts passiert. Eine Ortsbegehung zeigt: Das Pflanzen-Trauerspiel hat nach wie vor Bestand.
Erneute Nachfrage beim Kreis. Wie gehts es jetzt weiter? Die Antwort ist eindeutig. Dem Betreiber sei eine Frist bis zum 31. Oktober 2024 gesetzt worden, die Mängel zu beheben. Man sei zudem im Austausch. Die Schöppingen-Strönfeld GmbH habe eine „fristgerechte Umsetzung“ zugesichert.
Frist läuft ab
Viel Zeit bleibt dieser aber nicht mehr. Eine Woche noch. Ist dann noch nichts passiert, wird der Kreis andere Seite aufziehen. Dazu gehört auch die Androhung von „Zwangsgeld“, wie dieser bereits auf Nachfrage klarstellte.
Und was genau muss jetzt laut erteilter Baugenehmigung binnen der noch verbleibenden Woche passieren? Dazu teilt der Kreis schriftlich mit:
„Im aktuellen ordnungsrechtlichen Verfahren wird die Eingrünung der Anlage gemäß den naturschutzrechtlichen Auflagen des Genehmigungsbescheids vom 27. Februar 2019 durch Ergänzungs-/Ersatzpflanzungen gefordert.“
Dabei müssen insbesondere Nachpflanzungen im Norden und Osten der Anlage sowie „heimische Rankpflanzen“ entlang des Zauns im Westen der Anlage gesetzt werden. Also genau das, was die Betreiber bisher seit über vier Jahren nicht erfolgreich geschafft haben. Es aber hätten müssen.
Diesen Artikel haben wir am 25. Oktober 2024 veröffentlicht.