Dass eine bis dato nicht näher definierte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf einem Teil des Flurstückes 810 in Nienborg (Ecke Eper Straße/Ochtruper Straße) neben dem geplanten Neubau der Volksbank bauen will, ist schon länger klar. Jetzt werden erste Planungsdetails bekannt.
Die Anzeichen verdichten sich immer mehr, dass bei dem von der Gemeinde getätigten Grundstücksgeschäft mit der GbR, das vom Rat abgesegnet worden sein soll, nicht alles so gelaufen ist, wie es den Regeln entspricht. Zumindest haben die SPD- und die CDU-Fraktion noch Fragen dazu.
Pläne vorgestellt
Dessen ungeachtet hat das von der GbR beauftragte Planungsbüro im jüngsten Bauausschuss die vorläufigen Pläne für das Mehrfamilienhaus mit neun Sozialwohnungen im Detail vorgestellt. Zustimmung gab es dafür aus der Heeker Politik nicht. Nicht, solange es noch offene Fragen zum Kaufvertrag gibt.
Aber wie soll das Ganze, so es Realität wird, am Ende mal aussehen? Das gesamte Grundstück umfasst rund 5300 Quadratmeter. In zwei getrennten Geschäften hat es die Gemeinde an die Volksbank und die GbR veräußert. Jeweils im niedrigen sechsstelligen Eurobereich.
Die GbR hat die nördliche Teilfläche in Richtung der Straße Achter de Stadt erworben. Also jene Fläche, wo aktuell noch ein Mehrfamilienhaus steht, in dem Flüchtlinge untergebracht sind. Dieses soll folglich abgerissen werden.
Der Neubau soll dann eine Fläche von 21 mal 12,5 Meter und einen Giebel haben. Für die geplanten neun Sozialwohnungen mit Größen von 55 bis 72 Quadratmetern sind zwölf Stellplätze eingeplant. Das geht konform mit der Stellplatzsatzung der Gemeinde Heek.

Für den Neubau sollen keine Bäume auf dem Areal fallen. Neuanpflanzungen sind vorgesehen. Der Baukörper soll derweil weniger hoch als jener der Volksbank nebenan werden. Die Planer sprechen von einer Höhe von 6,66 Meter. Das komplette Gebäude soll barrierefrei, inklusive Aufzug, sein.
Politik sind Hände gebunden
Die vorgestellte Planung entspricht dem durch die Gemeinde aufgestellten Bebauungsplan. Alle Vorgaben sind eingehalten. Dass ausschließlich Sozialwohnungen entstehen, soll mit der Gemeindeverwaltung wegen des bestehenden Bedarfes abgesprochen sein.
Unter dem Strich kann die Lokalpolitik, auch wenn sie der Planung nicht zustimmte und diese lediglich zur Kenntnis nahm, am Ende nichts dagegen tun, da eben alle Vorgaben des B-Planes eingehalten werden. Bleibt die Frage, ob und wie kräftig am Kaufvertrag mit der GbR gerüttelt wird.