Pfarrer Josef Leyer (M.) unterschrieb als Erster das Institutionelle Schutzkonzept der Pfarrgemeinde Heilig Kreuz Heek. Zufrieden mit dem Ergebnis sind auch Pastoralreferentin Mechtild Sicking und Thomas Löhring, stellv. Vorsitzender des Kirchenvorstands.

© Rupert Joemann

Schutzkonzept der Kirchengemeinde soll Sicherheit und Hilfestellung bieten

rnKirchengemeinde Heilig Kreuz

Die Kirchengemeine Heilig Kreuz hat ihr Schutzkonzept fertig. Es soll für die Themen sexualisierte Gewalt und grenzverletzendes Verhalten sensibilisieren.

von Rupert Joemann

Heek

, 18.10.2020, 07:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Das Deckblatt des Institutionellen Schutzkonzepts (ISK) ziert ein offenes, rundes Puzzle mit drei Teilen und einer Lücke. Die farbigen Teile stehen für die drei Gemeindeteile Nienborg (rot), Heek (blau) und Ahle (grün). Die Lücke deutet darauf hin, dass das „Schutzkonzept für Entwicklungen und Aktualisierungen offen ist“, sagte Pfarrer Josef Leyer am Donnerstag während der Unterzeichnung.

Mit dem vom Bistum geforderten Schutzkonzept will die Kirchengemeinde, „dass sie alles Erdenkliche präventiv unternimmt, damit sich Kinder, Jugendliche und alle Schutzbefohlenen in der Pfarrgemeinde mit all ihren Aktivitäten wohl fühlen“, heißt im Vorwort. Das ISK soll für die Themen sexualisierte Gewalt und grenzverletzendes Verhalten sensibilisieren. „Wir müssen immer wieder sensibilisieren“, betont Josef Leyer.

Neben Leyer als Vorsitzender des Kirchenvorstands unterschrieb auch Thomas Löhring als stellvertretender Vorsitzende das ISK. Damit ist das Schutzkonzept für die katholische Pfarrgemeinde gültig. Aber auch der Pfarreirat unterzeichnet das Papier.

Kirchengemeinde will ein Zeichen setzen

Die Kirchengemeinde will damit ein Zeichen setzen. „Dadurch ist klar, dass beide Institutionen dahinterstehen“, sagte Pastoralreferentin Mechtild Sicking, die mit Christiane Hilbring federführend an dem Institutionellen Schutzkonzept mitgewirkt hat. Unterstützt wurde die Gemeinde dabei vom Bistum Münster.

In die Entwicklung des ISK waren aber auch sämtliche kirchlichen Gruppen eingebunden, von der Landjugend über die Chöre bis hin zu den Messdienern. „Die Vereine haben sehr gut mitgemacht“, lobte Mechtild Sicking die Zusammenarbeit. Die Gruppen hätten es verstanden, dass das ISK ihnen „auch ein Stück Sicherheit und Hilfestellung gibt“.

Mit Verdachtsfällen richtig umgehen

Denn eigentlich hätten bisher nur wenige Leute gewusst, wie mit Verdachtsfällen richtig umzugehen sei, so die Pastoralreferentin. Es gehe auch darum, Panikmache durch spontane Reaktion zu vermeiden. „Das kann genau das Gegenteil bewirken“, sagte Mechtild Sicking.

Auch sei nicht jede Berührung gleich ein sexueller Übergriff. So könne zum Beispiel das in den Armnehmen eines Kindes durch eine Erzieherin einen durchaus heilsamen Charakter haben, meint Sicking. Es dürfe die Menschlichkeit nicht aus Angst auf der Strecke bleibe.

Handlungsleitfäden aufgeführt

Im Anhang des ISK sind detaillierte Handlungsleitfäden aufgeführt, wie bei Verdachtsfällen – bei einem Opfer und auch einem Täter – vorzugehen ist. Sowohl die hauptamtlichen als auch die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten zudem einen Bogen, auf dem sie ihre Vermutungen protokollieren können. Außerdem sind Beschwerdewege klar festgelegt worden.

Mit dem ISK will die Kirchengemeinde unter anderem „potenzielle Täter abschrecken, um sich überhaupt zu bewerben“, sagte Pastoralreferentin Sicking. Aber auch die Prävention wird großgeschrieben.

So müssen zum Beispiel alle Mitarbeiter an Präventionsschulungen teilnehmen. Der Zeitaufwand ist dabei aber je nach Aufgabenschwerpunkt unterschiedlich. Auch die Mitglieder des Kirchenvorstands und des Pfarreirats nehmen an einer kurzen Schulung teil. Beide Gremien wollen damit ihren Vorbildcharakter unterstreichen, so Mechtild Sicking.

Projektgruppe dient auch als Multiplikator

Die Teilnehmer der Projektgruppe dienen zugleich als Multiplikatoren in die Gruppen hinein. Ein Verhaltenskodex soll zu mehr Achtsamkeit und Sensibilität führen. „Solche klaren Verhaltensregelungen tragen zur Überwindung der Sprachlosigkeit und der Unsicherheit im Umgang mit sexualisierter Gewalt bei“, heißt es im Verhaltenskodex.

Auch wenn die Unterlagen sehr ausführlich sind, sie haben „keinen Anspruch auf Vollständigkeit“, betont Sicking. Spätestens alle fünf Jahre wird überprüft, ob das so anwendbar sei oder angepasst werden müsse.

Schlagworte: