Nach Schnellbusunfall in Heek Staatsanwaltschaft übernimmt Ermittlungen

Nach Schnellbusunfall: Staatsanwaltschaft übernimmt Ermittlungen
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Es war sehr windig und die Straße nach Regenfällen nass. Rauschte deswegen am frühen Mittwochabend (27.11.24) der vollbesetzte Doppeldeckerbus der Linie S70 in der Heeker Bauerschaft Averbeck in den Graben? Noch immer ist diese Frage final offen. Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug.

Stundenlang war die L 579 nach dem Unfall in beide Richtungen gesperrt, die Heeker Feuerwehr musste über 50 Fahrgäste aus dem verunglückten Bus retten. Es gab mehrere Verletzte – unter anderem der Busfahrer selbst. Laut Polizeiangaben entstand ein Sachschaden über 60.000 Euro.

Ein verunfallter Bus
Die Einsatzkräfte der Heeker Feuerwehr retteten die Fahrgäste aus dem verunglücktem Bus. © Till Goerke

Staatsanwaltschaft übernimmt

Wochenlang ermittelte die Polizei im Nachgang. Der Busfahrer selbst verweigerte eine polizeiliche Aussage. Ob sich daran nach den Weihnachtsfeiertagen 2024 noch etwas geändert hat, ist unklar. Fakt ist, dass die Polizei den Fall mittlerweile an die Staatsanwaltschaft Münster „abverfügt“ hat. Das ergibt eine Nachfrage bei der Kreispolizeibehörde Borken am Dienstag (14.1.).

Bei der Staatsanwaltschaft selbst ist dieser Fall – das ergibt ebenfalls eine Nachfrage am Dienstag – noch nicht im System erfasst. Entsprechend kann Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt noch auf keine Details eingehen.

Dass der Fall jetzt bei der Staatsanwaltschaft liegt, bedeutet aber nicht, dass automatisch eine strafbare Handlung des Busfahrers angenommen wird. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, über den Abschluss eines Ermittlungsverfahrens zu entscheiden. Dies ist nicht Aufgabe der Polizei.

Möglich sind – in der Kurzform – die Einstellung des Verfahrens oder aber eine Anklage. Die kommenden Wochen werden zeigen, zu welchem Entschluss die Ermittlungsbehörde in Münster kommen wird.

Ende noch offen

Und solange steht auch noch eine mögliche „fahrlässige Körperverletzung“ durch den Busfahrer im Raum. Grundsätzlich, so die Staatsanwaltschaft, sei erstmal „vieles denkbar“, aber eben noch nichts „konkret“.

Ganz allgemein gesprochen, macht die Staatsanwaltschaft deutlich, dass bei Ermittlungen zu Verkehrsunfällen auch die Aspekte überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol- oder Drogenkonsum, Ablenkung durch ein Handy und vieles weitere beleuchtet werden. Das Ende im Heeker Fall ist noch offen.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 15. Januar 2025.