Sanierung Krummen Kamp und Blumenstraße Müssen dafür die Anlieger zahlen?

Sanierung Krummen Kamp und Blumenstraße: Müssen die Anlieger zahlen?
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Noch ist es ruhig in der Blumenstraße und im Krummen Kamp. Doch das soll sich noch in diesem Jahr ändern. Baumaschinen sollen anrücken. Beide Straßen befinden sich laut Gemeinde in keinem guten Zustand. Gerade die Verkehrssicherheit für Fußgänger sei kritisch. Doch wer zahlt am Ende?

Die Blumenstraße mit einer Länge von 310 Metern soll laut Gemeindeverwaltung zu einer Tempo-30-Zone ausgebaut werden. Die Breite der Straße, die zwischen elf und zwölf Metern variiert, ermöglicht es, beidseitig Gehwege mit einer Breite bis zu drei Metern zu realisieren.

Verkehrsberuhigung

Auch Pflanzenbeete sowie einseitige Parkplätze sollen angelegt werden. Dabei sollen die Baumbeete auch der Verkehrsberuhigung dienen. Auf der westlichen Fahrbahnseite soll zudem das Parken erlaubt bleiben, um eine zusätzliche Verkehrsberuhigung zu erzielen.

Der Krummen Kamp soll als verkehrsberuhigter Bereich neu gestaltet werden. Geplant ist eine Mischfläche, auf der Fahrradfahrer, Fußgänger und Pkw gleichberechtigt sind. Das heißt, es nach dem Ausbau die sogenannte Schrittgeschwindigkeit (Standgas) gilt.

Die Länge der Straßenabschnitte ermöglicht die Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone. Auch hier sollen Parkplätze auf der Straße zur Verkehrsberuhigung beitragen. Allerdings können wegen der vielen Versorgungsleitungen im Boden keine Bäume gepflanzt werden, wie die Verwaltung mitteilt.

Start im Herbst 2025

Die Ausschreibungen der Arbeiten sind für den Sommer 2025 geplant. Im zweiten Quartal soll es zudem noch eine Anliegerversammlung geben. Baubeginn könnte – Stand jetzt – im Herbst 2025 sein. Offen ist allerdings derzeit noch, wer wie viel für die Baumaßnahmen zahlen wird müssen.

Die Verwaltung teilt mit, dass wie bei der Bischof-Hermann Straße derzeit noch nicht geklärt sei, ob das Kommunalabgabengesetz (KAG) oder das Baugesetzbuch (BauGB) greifen werde. Dies werde aktuell noch intern geprüft.

Eine Straße ohne Bürgersteig
Im zweiten Quartal 2025 wird es auch noch eine Anliegerversammlung geben, wie die Verwaltung mitteilt. © Markus Gehring

Der Ausgang dieser Prüfung ist für die betroffenen Anlieger von entscheidender Bedeutung. Wird nach dem KAG abgerechnet (Straßenbaubeiträge), wären diese fein raus. Die Kosten würden sich Gemeinde und Land teilen.

Wird das BauGB (Erschließungsbeiträge) herangezogen, werden die Anlieger vermutlich mit 90 Prozent der Kosten zur Kasse gebeten. So lief es zumindest bisher in der Gemeinde bei Endausbauten einer Straße.

Das Kostenvolumen der geplanten Arbeiten an diesen beiden Straßen ist nicht ohne. Im Haushalt 2025 sind dafür 650.000 Euro eingeplant, weitere 650.000 Euro sind im Finanzplan 2026 vorgesehen.