Sanierung Bischof-Hermann Straße Müssen die Anlieger dafür am Ende zahlen?

Sanierung Bischof-Hermann Straße: Müssen die Anlieger dafür zahlen?
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Schlaglöcher und Huckel – es macht nicht gerade Spaß, über Teilabschnitte der Bischof-Hermann-Straße zu fahren. Egal ob mit dem Auto oder Fahrrad. Zuletzt gab es reichlich Beschwerden über den schlechten Zustand dieses Straßenabschnittes. Jetzt steht die Sanierung vor der Tür. Und dafür müssen womöglich auch die Anlieger am Ende zahlen.

Es ist gut zu erkennen, dass schon mal provisorisch nachgebessert wurde. Besonders der Abschnitt zwischen Schöppinger Straße und Eschstraße ist bescheiden. Dieser soll nun angepackt werden. Ein Schild mit der Aufschrift „Straßenschäden“ weist auf den schlechten Zustand seit Monaten hin.

KAG oder BauGB?

Eigentlich sollte die Straße bereits 2023 saniert werden. Doch dies hat sich aus nicht näher bekannten Gründen zerschlagen. Andere Straßen in der Gemeinde erhielten den Vorzug. Doch jetzt soll sich etwas tun. Die Gemeinde plant noch in diesem Jahr „die Erneuerung bzw. den Endausbau der Straße“.

Und genau in dieser Formulierung der Verwaltung liegt die Tücke. Denn noch ist nicht klar, ob nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) oder dem Baugesetzbuch (BauGB) oder in einer Mischform abgerechnet werden wird. Das Vorgehen prüft die Verwaltung nach eigenen Angaben noch intern.

Ein Straßenschild weist auf Straßenschäden hin
Dieses Schild macht unmissverständlich klar, wie es um den Zustand der Straße bestellt ist. © Till Goerke

Der Ausgang dieser Prüfung ist für die betroffenen Anlieger von entscheidender Bedeutung. Wird nach dem KAG abgerechnet (Straßenbaubeiträge), wären diese fein raus. Die Kosten würden sich Gemeinde und Land teilen.

Wird das BauGB (Erschließungsbeiträge) herangezogen, werden die Anlieger vermutlich mit 90 Prozent der Kosten zur Kasse gebeten. So lief es zumindest bisher in der Gemeinde bei Endausbauten - also der erstmaligen Herstellung einer richtigen Straße mit Bürgersteig und allem, was dazugehört.

Anliegerversammlung

Genau dies fehlt im betroffenen Bereich der Bischof-Hermann-Straße noch. Viel Zeit, die Abrechnungsfrage zu klären, bleibt der Verwaltung mit Blick auf den selbst gesteckten Zeitplan nicht mehr. Eine Ausschreibung der Arbeiten ist für den Sommer 2025 geplant. Ein Beginn dieser im Herbst 2025.

Zuvor soll es noch im zweiten Quartal dieses Jahres – der genaue Termin ist also noch offen – eine Anliegerversammlung geben, um über das Vorhaben im Detail samt geplanter Abrechnung zu informieren.

Ein Plan für einen Straßenausbau
So sieht die aktuelle Ausbauplanung für die Bischof-Hermann-Straße aus. © Gemeinde

Die Planung befindet sich laut Verwaltung aktuell in der Entwurfsphase. Es soll der Ausbauquerschnitt aus dem bereits komplett fertiggestellten Teil übernommen werden. Die Linienführung im östlichen Teil wird, wie im Bebauungsplan vorgesehen, in südliche Richtung abbiegend geändert.

Dafür muss aber ein Straßenbaum sowie die den Spielplatz eingrenzende Hecke entfernt werden. Auch der Spielplatz selbst muss im Zuge der Straßenbauarbeiten eventuell „in seiner Struktur angepasst“ werden.

Kostenvolumen

Die Verwaltung verspricht sich von der neuen Straßenführung eine bessere Verkehrsübersichtlichkeit, da die Bischof-Hermann-Straße nach den Arbeiten direkt auf den Tönsweg zuführen wird. Es geht also letztlich um eine erhöhte Verkehrssicherheit im besagten Bereich.

Das Kostenvolumen dieser Arbeiten lässt sich bereits erahnen. 300.000 Euro sind bereits im Haushalt 2025 eingestellt. Im weiteren Finanzplan sind weitere 275.000 Euro vorgesehen. Ob Teile davon zu Lasten der Anlieger gehen, werden die kommenden Wochen zeigen.