Überraschende Wende Heeker Rat kippt Pläne – Grundsteuer-Hebesätze steigen

Überraschende Wende: Rat kippt Pläne – Grundsteuer-Hebesätze steigen
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Es ist definitiv eine Überraschung, was da jüngst in Heek in Bezug auf die Hebesätze für 2025 im Zuge der dann greifenden Grundsteuerreform passiert ist. Die geplante, potenzielle Bürgerentlastung ohne Klagerisiko für die Gemeinde wurde um 180 Grad gedreht. Die Entscheidung war knapp.

Die Grundsteuerreform tritt am 1. Januar 2025 bundesweit in Kraft. Sie war notwendig, da das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Bemessungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt hat. In NRW mussten 6,5 Millionen Grundstücke neu bewertet und die Steuer neu festgesetzt werden.

Zünglein an der Waage

Formel der Berechnung ab 2025: Grundsteuerwert (Wert des Grundbesitzes) x Steuermesszahl x Hebesatz. Wobei ab 2025 bei der Grundsteuer B – anders als bisher – eine Differenzierung in „Wohngebäude“ und „Nichtwohngebäude“ möglich ist. Also zwei differenzierte Hebesätze.

Genau das wollte man in Heek ursprünglich nicht haben. Auch die Hebesätze – welche die Lokalpolitik festlegt und die das Zünglein an der Waage sind – sollten ursprünglich nicht angehoben werde. So war es mit breiter Mehrheit im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten worden.

Es ist zwar kein geschriebenes Gesetz, aber in der Regel folgt dann der Rat, der das letzte Wort hat, der Vorberatung des Fachausschusses. Nicht aber in diesem Fall. Es gab den Turnaround. Doch zunächst das Zahlenwerk.

Ein Formular für die Grundsteuer
Die Grundsteuerreform greift bundesweit ab dem 1. Januar 2025. © DPA

Die Grundsteuerreform soll für die Kommunen „aufkommensneutral“ sein, also ohne Einnahmenverluste. Darum hat die Finanzverwaltung NRW schon mal für alle Kommunen Hebesätze ermittelt, die für 2025 festgesetzt werden müssen, um diese Aufkommensneutralität zu wahren.

Das bedeutet für Heek, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A und B steigen müssen und so auch eine potenzielle Mehrbelastung für die Bürger nach sich ziehen. Die Verwaltung hatte folgende drei fiktive Hebesatz-Szenarien für 2025 vorgestellt:

Szenario I: fiktive Hebesätze aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 = Verlust von knapp 300.000 Euro für die Gemeinde (zum Wohle der Bürger).

Szenario II: aufkommensneutrale Hebesätze ohne Differenzierung (Grundsteuer A von 259 auf 272 sowie Grundsteuer B von 501 auf 629 hoch).

Szenario III: aufkommensneutrale Hebesätze mit Differenzierung (Grundsteuer A 272 sowie Hebesatz für Wohnen 536 und Nicht-Wohnen 863).

Doch kein „Testjahr“

Im Fachausschuss hatten mit Ausnahme der SPD-Fraktion (Version III) alle übrigen Fraktionen zunächst für Szenario I votiert. Also den Verlust für die Gemeindekasse in Kauf genommen, um die Bürger potenziell nicht mehr zu belasten und um abzuwarten, ob es Klagen gegen die differenzierten Hebesätze geben wird. 2025 war praktisch als „Testjahr“ auserkoren worden.

Doch in der jüngsten Ratssitzung kippte die Geschichte. Da die Redaktion aufgrund der Berichterstattung über den sich parallel zur Sitzung ereigneten Schnellbusunfall auf L 579 nicht bei der Rats-Entscheidung dabei war, klärt über diese eine Nachfrage bei Bürgermeister Franz-Josef Weilinghoff auf.

Knappe Entscheidung

Vorweg: Die Heeker Verwaltung hatte sich zuvor – ebenso wie die SPD – für Szenario III starkgemacht. Und so kam es auch. „Der Rat hat [...] hat die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung beschlossen, die Hebesätze aufkommensneutral und differenziert zu erheben“, so der Bürgermeister.

Und das mit einer denkbar knappen Entscheidung. Mit 13:12 Stimmen votierte der Rat für Szenario III. Die Hebesätze gehen 2025 also doch nach oben. Das Risiko möglicher Klageverfahren liegt so auf Seiten der Gemeinde.

Ob die Grundsteuerreform höhere Kosten für die Heeker nach sich zieht, kann pauschal nicht beantwortet werden. Zentral ist der Grundsteuerwert, der eben eine individuelle Geschichte ist. On top kommen die Hebesätze.

Die Reform betrifft übrigens nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter. Denn die Grundsteuer kann auf diese – so der Regelfall – umgelegt werden.