Nach Kontakt zu Dealer folgt Polizeikontrolle Bei Heeker ist „einiges schiefgelaufen“

Heeker gerät mit Drogen an Bord in Polizeikontrolle
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Es dauerte ein wenig, bis er sich „öffnete“: Letztlich gab der 41-Jährige zu, dass er von den in seinem Auto gefundenen Betäubungsmitteln gewusst hatte. Ebenso habe er Tage zuvor einiges von diesen konsumiert. Eine Drogenkarriere habe er allerdings keine fortgeschrieben.

Ins Visier der Polizei war der Heeker übrigens eher per Zufall geraten. Er hatte Kontakt zu einem einschlägig bekannten Dealer, der observiert worden war. Vor einer Strafe schützten ihn die Umstände aber nicht.

Im Februar 2022 hatten Polizeibeamte den Heeker in Ahaus in seinem Fahrzeug kontrolliert. Dabei stellten die Beamten 3,3 Gramm Amphetamine und sieben Tavor-Tabletten fest – ebenso ergab eine Blutprobe, dass der 41-Jährige unter Drogeneinfluss gestanden hatte. Der Vorwurf: unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln. Zunächst wollte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen äußern.

Heeker gerät in Kontrolle

Einer der beiden Polizeibeamten schilderte die Vorgänge an besagtem Tag. „Wir haben Amphetamine in einem Mäppchen gefunden, die körperlichen Merkmale ließen auf Drogenkonsum schließen“, erklärte der Beamte. Nach positivem Schnelltest sei der Heeker für eine Blutprobe mit auf die Wache genommen worden.

Der Angeklagte sei „abgesetzt kontrolliert“ worden, observiert worden sei ein Händler, in dessen Nähe der Angeklagte an diesem Tag gesehen worden war. In Sachen Fahrverhalten sei der 41-Jährige hingegen „nicht auffällig“ gewesen.

„Jetzt wird mir einiges klar.“ Beim Angeklagten „klingelte“ es nun. Vor allem sei ihm nun bewusst geworden, warum er kontrolliert worden ist. Zunächst druckste er aber weiter herum: „Ich weiß nicht, welche Substanzen das waren.“ Am Wochenende vorher sei „einiges schiefgelaufen“. Der Richter wurde nun „lauter“: „Die Sachen werden ihnen nicht zugeflogen sein. Sie standen auch nachweislich unter dem Einfluss von Amphetaminen.“

Spätestens als der Anklagevertreter zu verstehen gab, dass es ernst werden könne, gab der Heeker zu, dass er von den Amphetaminen gewusst hat. Selbst habe er einige Tage zuvor konsumiert – auch wenn er daran nur noch „vage Erinnerungen“ habe. Aus der Blutprobe wurde offensichtlich, dass der Angeklagte einen Mix aus THC-, Amphetamin- und Kokainspuren im Blut hatte.

„Ja, ich hab über die Stränge geschlagen, habe aber kein Drogenproblem“, betonte der 41-Jährige. Zwei Eintragungen konnte der Richter aus dem Registerauszug zitieren, aber nicht wegen Drogenvergehen. Im Straßenverkehr war er bis dato nicht auffällig geworden.

„Tat mit Ausnahmecharakter“

Für den Staatsanwalt hatten sich die Anklagevorwürfe bestätigt. Es gebe keine Zweifel daran, dass gut drei Gramm Amphetamine und sechs oder sieben Tavor-Tabletten in einer „Kontrollsituation“ auf dem Beifahrersitz gefunden wurden. Auch wenn es keine Ausfallerscheinungen gegeben habe, so sei der Heeker unter Einfluss von Betäubungsmitteln Auto gefahren. Hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit würden sich die Ordnungsbehörde „sicher noch Gedanken machen“.

Ansonsten sah der Anklagevertreter eher eine „Tat mit Ausnahmecharakter“: „Sie müssen sich aber damit auseinandersetzen, dass Sie unter Drogeneinfluss gefahren sind.“ 40 Tagessätze zu 35 Euro seien für den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln angemessen, ebenso ein Monat Fahrverbot. „Sie haben das als gestandener Mann eigentlich nicht nötig“, betonte der Staatsanwalt.

Der Richter setzte exakt dieses Strafmaß an. „Es hat ein wenig gedauert, aber am Ende haben Sie alles eingeräumt“, sagte dieser. Der unerlaubte Besitz von Amphetaminen und Tavor-Tabletten sei nachgewiesen, der Konsum an sich „nicht strafbar“. Weiter: „Ich glaube, es war eine Phase, in der Sie einiges ausprobiert haben“, stieß der Richter in ein ähnliches Horn wie der Anklagevertreter. Warum, das sei ihm allerdings schleierhaft.

Er mahnte: „Sie sind das Risiko völlig unnötig eingegangen, haben viel zu verlieren.“ „Nachher ist man immer schlauer“, meinte der Heeker darauf.

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