Es waren brutale Szenen, die sich im Oktober 2023 in Heek abgespielt haben. Ein zum Tatzeitpunkt 29-jähriger Heeker warf seiner Partnerin eine Flasche ins Gesicht und drangsalierte die daraufhin am Boden liegende Frau im Nachgang noch mit Fußtritten. Eine Tat, die viele Fragen aufwirft.
Diese schweren Vorwürfe stammen aus der Anklageschrift gegen den Heeker, der sich für seinen Ausraster eigentlich wegen gefährlicher Körperverletzung jüngst hätte vor dem Amtsgericht Ahaus verantworten müssen.
Frau zeigt Tat an
Nach Informationen der Redaktion war es die Geschädigte, die die Tat zur Anzeige gebracht und gegenüber den Polizeibeamten auch entsprechende Angaben zum Tatablauf gemacht hatte.
Wo genau sich die Tat zugetragen hat, bleibt unklar. Sicher ist nur, dass es im Ortsteil Heek war. Das bestätigt das Amtsgericht auf Nachfrage.
Das Paar, das ein gemeinsames Kind haben soll, ist auch nicht das erste Mal körperlich aneinandergeraten. Der Heeker hat bereits eine einschlägige Vorstrafe wegen Körperverletzung. Es scheint eine zerrüttete Gewaltbeziehung zu sein. Trotz des gemeinsamen Kindes.
Strafbefehl erlassen
Nicht ohne Grund war für die angesetzte Verhandlung auch eine Vertreterin des Jugendamtes zugegen, um mehr über das Familieninnenleben zu erfahren. Letztlich vergeblich, da sowohl der Heeker als auch die Geschädigte trotz ordnungsgemäßer Ladung einfach unentschuldigt nicht erschienen.
Sehr zum Unmut des Richters, der zugleich anmerkte, dass ihn das „auch nicht überrasche“. Doch damit ist die Geschichte jetzt natürlich juristisch noch nicht zu den Akten gelegt. Im Gegenteil.
Der Staatsanwalt brachte einen Strafbefehl – also ein Urteil ohne Hauptverhandlung – ins Spiel und bekam dafür die Zustimmung des Richters. Wenngleich dieser anmerkte, dass dagegen „sicher ein Einspruch kommen wird“.
3000 Euro Geldstrafe
Doch erst einmal erwartet den Heeker jetzt Post. Das Urteil des Strafbefehls wird in Kürze in seinem Briefkasten landen. Die Höhe der Geldstrafe ist nicht ohne: 120 Tagessätze zu je 25 Euro, in Summe also 3000 Euro.
Sollte es tatsächlich so kommen, wie vom Richter vermutet, dass der Heeker gegen diese Geldstrafe einen Einspruch einlegt, wird es doch noch eine mündliche Hauptverhandlung am Amtsgericht Ahaus geben.
Sollte der 29-Jährige zu dieser wieder nicht erscheinen, dann würde sein Einspruch verworfen und das Urteil des Strafbefehls wäre zugleich rechtskräftig. So oder so: Einfach aus der Nummer herauswinden, wird sich der Heeker nicht können.