Panne bei Endausbau Anlieger könnten dennoch zur Kasse gebeten werden

Panne bei Endausbau: Anlieger könnten dennoch zur Kasse gebeten werden
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Die Bagger sind abgerückt. Die Straße ist frisch asphaltiert, auf einer Seite ein Bürgersteig angelegt und die Baumbeete mit Buchen bepflanzt. Rein optisch macht das letzte Teilstück der Schöppinger Straße jetzt was her. Doch abrechnen kann die Gemeine mit den Anliegern (noch) nicht. Die eigene Satzung steht im Weg. Aber jetzt zeichnet sich vage eine „Lösung“ ab.

Wie berichtet, ist der Endausbau des letzten Teilstückes der Schöppinger Straße eine Geschichte, mit der sich Lokalpolitik und Verwaltung bereits seit Jahren beschäftigen. 90 Prozent der Kosten (Quadratmeterpreis 40 Euro) sollen die Anlieger tragen. Da nur wenige Nienborger betroffen sind, stellte die Gemeinde für Teile des Ackers gegenüber extra einen Bebauungsplan auf.

Schöppinger Straße in Nienborg
Gut zu erkennen: Im letzten Teilstück der Schöppinger Straße, das kürzlich endausgebaut wurde, ist nur auf einer Seite ein Bürgersteig angelegt worden. Laut gültiger Satzung der Gemeinde Heek liegt damit kein endgültiger Endausbau vor. © Till Goerke

Nicht im Gemeindebesitz

3.500 Quadratmeter – Platz für fünf potenzielle Baugrundstücke – umfasst dieser Bereich. Mit diesem Schritt können die Kosten auf mehr Schultern verteilt werden. Doch – und das ist das Problem – die Fläche gehört nicht der Gemeinde. Darum konnte auch nur ein Bürgersteig angelegt werden.

Die Eigentümer der Ackerfläche scheinen offenkundig kein Interesse daran zu haben, die Fläche zu veräußern. Das wird auch aus Protokollen politischer Sitzungen in der Gemeinde Heek deutlich.

Dort heißt es, dass sich die Grundstücksverhandlungen „schwierig gestalten“ würden. Aus den Unterlagen wird auch deutlich, dass klar war, dass der zweite geplante Bürgersteig so außerhalb der „öffentlichen Parzelle“ liegen und so nur zu „einem späteren Zeitpunkt“ realisiert werden kann.

Doch genau das ist aktuell der Knackpunkt. Es steht im Widerspruch zur gemeindeeigenen Satzung für Erschließungsbeiträge. Für einen endgültigen Endausbau samt finaler Abrechnung mit den Anliegern braucht es zwei Bürgersteige. Warum das erst im Nachgang auffiel, ist unklar.

Da die Ackerflächen noch immer nicht im Besitz der Gemeinde sind – das bestätigt Bürgermeister Franz-Josef Weilinghoff jetzt auf Anfrage – muss sich die Verwaltung etwas anderes überlegen, um mit den Anliegern abrechnen zu können. „Wir können das nicht liegenlassen“, betont Weilinghoff.

Da eine zunächst angedachte Satzungsänderung (ein Bürgersteig reicht für finalen Endausbau) im Nachgang der Baumaßnahmen zum Zwecke der Abrechnung juristische Tücken birgt, prüft die Gemeinde etwas anderes.

Kostenspaltungsbeschluss

Das Zauberwort lautet „Kostenspaltungsbeschluss“. In der Gemeindesatzung heißt es dazu: „Der Erschließungsbeitrag kann [...] gesondert erhoben und in beliebiger Reihenfolge umgelegt werden, sobald die Maßnahme, deren Aufwand durch Teilbeträge gedeckt werden soll, abgeschlossen worden ist.“

Einen solchen Beschluss müsste der Gemeinderat absegnen. Käme es dazu, könnte mit den Anliegern (Kosten laut Ausschreibung: 175.000 Euro) über das abgerechnet werden, was bisher baulich realisiert wurde. Egal, ob es ein endgültiger Endausbau ist oder nicht. „Die interne Prüfung läuft, wir sind dran“, bestätigt der Bürgermeister.

B-Plan
Für den rot markierten Bereich stellte die Gemeinde einen Bebauungsplan auf, um die Flächeneigentümer am Endausbau finanziell beteiligen zu können. In Besitz dieser Flächen ist die Gemeinde bis heute noch nicht gekommen. © Gemeinde Heek

Auch, wenn es noch in weiter Ferne ist, hat die Gemeinde dabei auch die Verjährungsfrist, also den Zeitraum, in dem eine solche Maßnahme rechtlich abgerechnet werden darf, im Hinterkopf. „Das ist noch weit weg, aber die Anlieger brauchen auch mal Klarheit“, betont Franz-Josef Weilinghoff.

Die Kostenspaltung ist auch im Baugesetzbuch (§133) verankert. Voreilig wird die Gemeinde aber nicht vorgehen. Eine „juristische Prüfung“ soll zuvor zeigen, ob alles sauber ausgearbeitet wurde und einwandfrei ist.

Satzungsänderung?

Käme es zu diesem politischen Beschluss, wäre für die Anlieger in finanzieller Hinsicht noch nicht zwangsläufig alles erledigt. Schließlich würde ein „Kostenspaltungsbeschluss“ die Satzung der Gemeinde, dass zwei Bürgersteige für einen abgeschlossenen Endausbau nötig sind, nicht aufheben.

Darüber bräuchte es einen gesonderten politischen Beschluss. Etwas, das der Bürgermeister – auch mit Blick auf die anstehenden Baumaßnahmen 2025 in der Bischof-Hermann-Straße – begrüßen würde. Es brauche „nicht überall“ zwei Bürgersteige. Am Ende eben alles auch eine Kostenfrage.

Plan Endausbau Schöppinger Straße
Aus den Plänen geht hervor, dass von Beginn an klar war, dass der zweite Bürgersteig nicht zeitnah Realität werden würde. © Gemeinde Heek

Würde die Lokalpolitik eine Satzungsänderung ablehnen und hätte dies Bestand, wenn die Gemeinde doch noch in den Besitz von so viel Ackerfläche an der Schöppinger Straße käme, dass ein zweiter Bürgersteig angelegt werden könnte, müssten die Anlieger auch dafür nochmal anteilig bezahlen.

„Es könnte sich keiner darauf berufen, er habe schon einmal etwas gezahlt“, so der Bürgermeister. Die Gemeinde halte sich an gültiges Satzungsrecht. Und es könne ja nicht ausgeschlossen werden, dass in einigen Jahren in Sachen Eigentumsverhältnisse der Ackerfläche noch mal Bewegung komme.

So oder so: Noch ist nichts spruchreif. Es könnte so kommen, wie skizziert. Wenn es die interne Prüfung her- und die Lokalpolitik am Ende grünes Licht gibt. Was passieren würde, wenn dieses ausbliebe, ist offen. Die Gemeinde ist jedenfalls bestrebt, alles sauber zum Abschluss zu bringen.