Es ist ein undurchsichtiges Geflecht an Straftaten, die auf das Konto eines Heekers (23) gehen sollen. Auch eine räuberische Erpressung steht im Raum. Zugetragen haben sollen sich die Taten in Heek in den zurückliegenden Jahren. Der Mann ist kein unbeschriebenes Blatt, saß bereits im Gefängnis. Und jetzt greift die Justiz konsequent durch. Mit einem Haftbefehl.
Bedrohung, Sachbeschädigung und eine möglicherweise räuberische Erpressung sollen auf das Konto des Heekers gehen. Die genauen Details sind noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, da die Anklageschrift noch nicht verlesen wurde. Und das ist das Problem. Der Heeker entzieht sich der Justiz.
Aufenthaltsort unklar
In der jüngst anberaumten Verhandlung am Amtsgericht Ahaus ließ der Heeker auch seinen Anwalt einfach sitzen. Auch dieser hatte keinen Schimmer, wo sich der 23-Jährige aufhält. Aber es wurde klar, mit wem es die Justiz zu tun hat. Laut Verteidiger sei „die Sache nicht ohne“. Und Hafterfahrung hat der Heeker auch. Aber: Aktuell ist sein Aufenthaltsort unklar.
Genau deshalb verzichte das Gericht auch auf eine sogenannte Vorführung des Mannes durch die Polizei am Tag der Verhandlung. Einfach, weil nicht klar ist, wo sich der 23-Jährige aufhält. Stattdessen griff das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft noch konsequenter durch.
Haftbefehl erlassen
Der Richter erließ einen Vorführungshaftbefehl. Die letzte Möglichkeit dafür zu sorgen, dass die Verhandlung ordnungsgemäß stattfinden kann. Jetzt ist es an der Polizei, den Aufenthaltsorts des Mannes zu ermitteln und ihn so passend zu verhaften, dass die nächste Verhandlung stattfinden kann.
Wie genau die Polizei dabei vorgeht, ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Es gibt aber mehrere Möglichkeiten. In jedem Fall ist „Fingerspitzengefühl“ gefragt, wie die Kreispolizeibehörde Borken bezogen auf ein derartiges Vorgehen bereits im Gespräch mit der Redaktion erläutert hat.
Haftaufenthalt möglich
Einfach, weil es sich um eine „freiheitsentziehende Maßnahme“ handelt. Laut Gericht ist dabei auch ein Haftaufenthalt bis zur nächsten Verhandlung nicht ausgeschlossen. Letztlich liegt es jetzt im Ermessenspielraum der Polizei, den richtigen Zeitpunkt abzupassen.
Dass sich das Verhalten des Heekers nicht positiv auswirken wird, liegt auf der Hand. Der Richter merkte an: „Es spricht nicht für ihn, dass er nicht zur Verhandlung erscheint.“ Und das harte Durchgreifen der Justiz zeigt, dass sie sich nicht auf der Nase herumtanzen lässt.