Geplante Flüchtlingsunterkunft in Nienborg Bistum Münster weiß von nichts

Geplante Flüchtlingsunterkunft: Bistum Münster weiß von nichts
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In der Dinkelgemeinde ist es kein Geheimnis mehr. Auf der Fläche hinter dem K+K-Markt an der Meteler Straße soll eine neue Flüchtlingsunterkunft entstehen. Idealerweise noch in diesem Jahr. Die Verhandlungen mit der Kirchengemeinde laufen. Nur das Bistum Münster weiß noch von nichts.

Die mit politischem Beschluss auserkorene Fläche ist (noch) im Besitz der Kirchengemeinde Heilig Kreuz Heek. Die Gemeindeverwaltung strebt ein Tauschgeschäft an. Kirchenvorstand und Verwaltung sind im Austausch. Eine Einigung gibt es nach Informationen der Redaktion noch nicht.

Bistum muss absegnen

Kurios: Das Bistum teilt auf Anfrage der Redaktion mit, dass in Münster aktuell keine Informationen zu einem geplanten Flächentausch zwischen der Gemeinde Heek und der Pfarrei Heilig Kreuz vorlägen. Das Bistum ist also über das geplante Tauschgeschäft bisher nicht in Kenntnis gesetzt worden.

Jetzt könnte man denken: Ja und? Die Verhandlungen laufen doch ohnehin zwischen Gemeinde und Pfarrei. Doch so einfach ist das nicht. Denn das Bistum muss das Ganze am Ende absegnen.

Kirchenaufsichtliche Genehmigung durch das Bischöfliche Generalvikariat

Gudrun Niewöhner von der bischöflichen Pressestelle erklärt dazu: „Ein vom Kirchenvorstand einer Pfarrei beschlossener Flächentausch bedarf einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Bischöfliche Generalvikariat.“

Eine bloße Einigung zwischen Gemeinde und Pfarrei reicht also nicht aus. Mit Blick auf den seitens der Gemeinde gesteckten Zeitplan, noch möglichst im März Klarheit über die Fläche zu haben, ist das keine gute Nachricht.

Denn solange es keine Klarheit gibt, kann auch die Auftragsvergabe für den Bau mit einem Finanzvolumen von 1,5 Millionen Euro – drei Millionen sind im Haushaltsentwurf für die zwei geplanten Unterkünfte vorgesehen – nicht erfolgen. Entsprechend würde sich auch eine Fertigstellung verzögern.

Die spannende Frage: Auf welcher Basis wird überhaupt die kirchenaufsichtliche Genehmigung für den angedachten Flächentausch ausgesprochen? Dazu teilt das Bistum mit: „Wenn es sowohl bezüglich der Vertragsinhalte als auch der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf den Haushalt der Pfarrei keine Bedenken gibt.“

„Nachbessernde Verhandlungen“

Quintessenz: Die Gemeinde muss der Pfarrei schon etwas bieten, um an die Fläche zu kommen. Zuletzt sagte Bürgermeister Franz-Josef Weilinghoff der Redaktion, dass man ein „angemessenes Angebot“ vorbereite, das auch die Gemeinde selbst voranbringe. Ohne dabei weiter ins Detail zu gehen.

Fakt ist: Verweigert das Bischöfliche Generalvikariat die Genehmigung, kann der Flächentausch nicht stattfinden. In diesem Fall, so teilt das Bistum mit, seien dann noch „nachbessernde Verhandlungen“ möglich. Um die „Hinderungsgründe“ zu beseitigen und doch eine Einigung zu erzielen. Neben der angebotenen Tauschfläche dürfte dabei auch Geld eine Rolle spielen.