Geförderte PV-Anlagen und Co Riesiger Run auf fünfstelliges Restbudget

Geförderte PV-Anlagen und Co: Riesiger Run auf fünfstelliges Restbudget
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Die einmalige Chance wollten sich viele Heeker nicht entgehen lassen: Passend mit der Feuerwerksbegrüßung des neuen Jahres waren auch (wieder) knapp 30.000 Euro Fördergelder für PV-Anlagen und Speicher in der Gemeinde abrufbar. Das löste einen regelrechten Ansturm aus.

Etliche Förderanträge gingen bereits in der Neujahrsnacht und den darauffolgenden Stunden am 1. Januar 2023 digital im Rathaus ein. Und auch am Tag darauf riss die Antragswelle noch nicht ab.

Budget komplett abgerufen

„Wir sind jetzt durch“, sagt Heeks Klimaschutzbeauftragter Johannes Hericks im Gespräch mit der Redaktion. Heißt: Alle Gelder – das Gesamtbudget betrug 200.000 Euro – sind abgerufen. Weitere Anträge machen jetzt keinen Sinn mehr und werden entsprechend von der Gemeinde abgelehnt.

Das exklusive Heeker Förderprogramm heißt „Klimaschutz aktiv“ und wurde nach politischem Beschluss im April 2022 freigegeben. Es umfasst verschiedene Bausteine mit jeweils einem eigenen Budget. Wenig verwunderlich waren die Bausteine PV-Anlagen und Batterien schnell überzeichnet.

Viele PV-Anträge

Monatelang mussten also alle warten, die in der „ersten Runde“ PV-Anlage und Batteriespeicher nicht zum Zuge gekommen waren. Das erklärt den Ansturm am 1. und 2. Januar 2023. Denn mit Beginn des neuen Jahres wurde das Restbudget für alle Töpfe freigegeben. Also auch PV und Speicher.

Rund 70 Prozent der eingegangenen Förderanträge seien entsprechend auch für eine PV-Anlage und/oder einen Batteriespeicher gewesen, berichtet Johannes Hericks. Manch einer habe sogar mit einer dritten Maßnahme gleich noch die Wärmepumpe mit beantragt. Quasi das Rundumsorglos-Paket.

Dabei waren drei Anträge auch die zulässige Höchstzahl pro Gebäude, das in der Dinkelgemeinde stehen und dessen Bauantrag vor dem 1. Januar 2000 gestellt sein musste. Die maximale Fördersumme betrug 3000 Euro.

Klingt mit Blick auf die restlos abgerufenen Gelder also wie eine große Heeker Erfolgsgeschichte. Und das ist es letztlich auch, so sieht es auch der Klimaschutzbeauftragte, allerdings gibt es auch (noch) ein „Aber“.

Lieferschwierigkeiten

Denn gerade beim Thema Wärmepumpen hakt es an der zeitigen Umsetzung. Nach Bewilligung durch die Gemeinde hat jeder Antragssteller zwölf Monate Zeit für die Umsetzung. Eigentlich.

„Etliche Antragssteller haben schon darum gebeten, dass wir diese Frist verlängern“, berichtet Johannes Hericks. Grund sei vor allem, dass einzelne Teile der Wärmepumpen derzeit nicht zeitig lieferbar seien. Da kann es also hintenraus mit der Umsetzungsfrist durchaus knapp werden.

Wärmepumpen sind bei Neubauten längst der neue Heizungsstandard. Doch auch bei Altbauten kann sich eine Umrüstung lohnen. Probleme gibt es aber aktuell bei der Lieferbarkeit aller benötigten Einzelteile.
Wärmepumpen sind bei Neubauten längst der neue Heizungsstandard. Doch auch bei Altbauten kann sich eine Umrüstung lohnen. Probleme gibt es aber aktuell bei der Lieferbarkeit aller benötigter Einzelteile. © picture alliance/dpa/dpa-tmn

Die gute Nachricht: Die Gemeinde will niemanden vor die Wand laufen lassen. Eine Verlängerung der Frist, wenn sich die Umsetzung einer beantragten Maßnahme ohne Selbstverschulden schwierig gestaltet, soll möglich sein.

„Wichtig ist, dass die Betroffenen aktiv das Gespräch mit uns suchen“, betont Johannes Hericks. Nur wer selbst aktiv wird und sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, kann also auf eine Verlängerung der Umsetzungsfrist hoffen.

Individuelle Entscheidungen

Jeder Fall, so der Klimaschutzbeauftragte, werde sich individuell angesehen. Somit sei jede gewährte Verlängerung am Ende auch eine individuelle Entscheidung. Einen Rechtsanspruch gibt es ohnehin nicht.

Um wie viele Monate eine Verlängerung gewährt wird, ist ebenfalls eine Einzelfallentscheidung. „In der Regel sollten aber drei bis vier Monate ausreichend sein“, schätzt Johannes Hericks.