Frontalcrash auf L573 Heeker Unfallverursacher (32) muss jetzt kräftig zahlen

Nach Frontalzusammenstoß auf L573: Heeker muss kräftig zahlen
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An der Unfallstelle auf der L573 zwischen Ahaus und Heek bot sich am Nachmittag des 21. April 2023 ein schreckliches Bild: zwei vollständig zerstörte Autos, die frontal kollidiert waren. Zwei Personen – darunter ein Mädchen – verletzten sich durch den Unfall schwer, eine Person leicht.

Die Heeker Feuerwehr war mit rund 40 Einsatzkräften vor Ort. Ebenso Rettungssanitäter, ein Notarzt und die Polizei. Und es war ein Unfall, der absolut vermeidbar gewesen wäre. Alles ging auf die Unachtsamkeit eines 32-jährigen Heekers zurück. Ein Fehler, der ihm teuer zu stehen kommt.

Ein zerstörtes Auto infolge eines Verkehrsunfalles
Der Heeker Unfallverursacher wurde leicht verletzt, die beiden anderen Personen – unter anderem aus Ahaus –, die in den Unfall verwickelt waren, jeweils schwer. © Till Goerke

Traktor überholt

Dem Unfall vorausgegangen war das Abbiegen eines Traktors auf die L573 in Richtung Dinkelgemeinde. Der Heeker Pkw-Fahrer setzte darum zum Überholvorgang an und übersah dabei das entgegenkommende Auto, in dem ein Ahauser und ein Mädchen saßen. Frontal krachten die Autos ineinander.

Die Ahauser Landstraße in der Heeker Bauerschaft Ahle war infolge des Unfalles stundenlang voll gesperrt. Der schwer verletzte Ahauser und das Mädchen wurden mit Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser gebracht. Der Unfallverursacher aus Heek erlitt nach Polizeiangaben leichte Verletzungen.

Juristisches Nachspiel

Und seine Fahrlässigkeit hatte jetzt ein juristisches Nachspiel. Der 32-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft wegen „fahrlässiger Körperverletzung“ angeklagt. Verhandelt wurde der Fall jüngst vor dem Amtsgericht Ahaus.

Zuvor gab es – auch seitens der Verteidigung – den Versuch, das Verfahren einzustellen. Doch dazu kam es aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht. Zudem wurde für die detaillierte Rekonstruktion des Unfallgeschehens ein teures Unfallgutachten erstellt. Kostenpunkt: knapp 7000 Euro.

Auf die juristischen Details im Vorfeld der Verhandlung wird an dieser Stelle aus Gründen der Verständlichkeit verzichtet. Vor Gericht legte der Heeker über seinen Anwalt aber ein Geständnis ab. Selbst sagte der heute 32-Jährige nicht viel. Er wirkte sichtlich nervös und angespannt.

Der Verteidiger drängte zudem erneut auf eine Verfahrenseinstellung, da sein Mandant durch den Totalschaden seines Autos und die erlittenen Verletzungen schon genug „gestraft“ sei. Und: Durch eine Verfahrenseinstellung bliebe auch das Vorstrafenkonto weiterhin unbelastet.

Verfahren eingestellt

Doch da spielte die Staatsanwaltschaft nicht so einfach mit. Sie kritisierte, dass das Verfahren hätte „ökonomischer“ ausfallen können. Durch ein direktes Geständnis und damit den Verzicht auf ein teures Gutachten.

Entsprechend könne es nicht sein, dass die Staatskasse die Gutachtenkosten tragen müsse. Und so „einigten“ sich am Ende alle beteiligten Parteien darauf, dass das Verfahren gegen den Heeker zwar vorläufig eingestellt wird, dieser aber einen Großteil der Gutachterkosten zu tragen habe.

Macht in Summe 6000 Euro in Raten und das binnen eines halben Jahres. Erst nach vollständiger und fristgerechter Zahlung wird das Verfahren endgültig eingestellt. Am Ende des Tages viel Geld für eine Unachtsamkeit, die zudem zwei Unschuldigen viel unnötiges Leid zugefügt hat.