Nach Friedhofs-Plündereien in Heek Verdeckte Ermittlungen und eine Haftstrafe

Nach Friedhofs-Plündereien: Verdeckte Ermittlungen und eine Haftstrafe
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Die Serie der Friedhofs-Plündereien sorgten im März und April 2023 für Unruhe und Sorgen in der Gemeinde Heek. Mehrfach stahlen seinerzeit noch unbekannte Diebe von insgesamt knapp 50 Gräbern Metallgrabschmuck. Grableuchten, Marienfiguren und Kreuze fielen ihnen in die Hände.

Die Polizei rief unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft Münster – da es auch in weiteren Kommunen im Kreis Borken und im Nachbarkreis Steinfurt ähnlich gelagerte Fälle gab – eine Sonderermittlungskommission ins Leben, wie jetzt die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage bekannt gibt.

Umfangreiches Verfahren

„Es ist nach wie vor ein ganz, ganz umfangreiches Verfahren“, betont Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. In der Nacht zum 26. April 2023 kam es dann zur spektakulären Festnahme zweier Männer aus Ochtrup, die auf dem Heeker Friedhof am Leuskesweg auf frischer Tat erwischt wurden.

Der Fluchtversuch der Männer scheiterte, obwohl einer der Ochtruper noch versuchte, sich unter einem Auto zu verstecken. Ein Polizeibeamter wurde bei dem Einsatz sogar leicht verletzt. Zudem stellte die Polizei bereitgelegtes Diebesgut in Form von Bronzestatuen und -kreuzen sicher.

Marienfiguren und ein Kreuz liegen auf dem Boden
Dieses Diebesgut stellte die Polizei bei der Festnahme der zwei Ochtruper in der Nacht zum 26. April 2023 in der Nähe des Heeker Friedhofs sicher. © Polizei

Seinerzeit berichtete die Polizei, ein aufmerksamer Anlieger habe die Polizei alarmiert, als er Verdächtiges auf dem Friedhof bemerkte. Jetzt wird aber auch klar, dass die Ermittler schon im Vorfeld „verdeckt ermittelten“, wie die Staatsanwaltschaft berichtet. Mutmaßlich inklusive Observation.

„Der Hauptverdächtige (zum Zeitpunkt der Festnahme 22 Jahre alt - Anm. d. Red.) war schon auf unserem Radar“, so der Oberstaatsanwalt. Die Polizei hatte seinerzeit betont, dass man „Maßnahmen zur Verhinderung weiterer solcher Taten eingeleitet“ hätte. Jetzt wird klar, was damit gemeint war.

Seit über einem Jahr in Haft

Der hauptverdächtige Ochtruper (23) sitzt seit dem polizeilichen Zugriff in Untersuchungshaft (U-Haft). Also seit mittlerweile über einem Jahr. Doch wie kann das sein, wenn die maximale U-Haft „nur“ sechs Monate beträgt?

Ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Rheine aus dem Januar 2024 macht es möglich. Denn nach Angaben der Staatsanwaltschaft Münster wurde der heute 23-Jährige zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren – und damit ohne Bewährung – verurteilt.

Der Friedhof in Heek
Fast von 50 Gräbern stahlen die Ochtruper in mehreren Taten den Metallgrabschmuck in Heek. © Markus Gehring

Gegen dieses Urteil legte der Ochtruper allerdings Berufung ein. Somit hat bis zu endgültigen Entscheidung die U-Haft Bestand. Mittlerweile ist laut Staatsanwaltschaft die Berufung auch gelaufen. Auf Details geht die Ermittlungsbehörde noch nicht ein. Aber es sehe „gut“ aus.

Will heißen, dass die Berufung des Ochtrupers keinen Erfolg gehabt haben dürfte. Dazu passt auch folgende Aussage des Oberstaatsanwaltes: „Wenn das Urteil rechtskräftig ist, wird der Mann direkt aus der U-Haft in die Strafhaft überführt.“ Die Dauer der U-Haft wird dabei auf die Strafe angerechnet.

Ermittlungen dauern an

Damit muss die Geschichte aber noch längst nicht abgeschlossen sein. „Gegen den Mann laufen auch noch weitere Ermittlungen“, sagt Martin Botzenhardt. Ebenfalls wegen Friedhofs-Plündereien. Gut möglich, dass darunter auch noch weitere Fälle aus dem Kreis Borken sind.

Der zweite Ochtruper, der seinerzeit in Heek festgenommen wurde, ist laut Staatsanwaltschaft auf freiem Fuß und wird strafrechtlich „gesondert verfolgt“. Ob er der einzige Komplize des 23-jährigen Ochtrupers war, ist ebenfalls Teil der noch immer laufenden Ermittlungen.