Ohne gültige Fahrerlaubnis und dann auch noch zu schnell unterwegs war ein 50-Jähriger auf der L574 in Heek. Letzteres dank Fotonachweis unbestritten. Dass er keine gültige Fahrerlaubnis besessen habe, wollte der Angeklagte, der seit Jahren in den Niederlanden wohnt, so nicht stehen lassen. Zumindest zunächst. Bis der Richter diesem die gesamte Vorgeschichte mit zahlreichen Kapiteln auftischte. Vorweg: Fast ein Dutzend Mal war der 50-Jährige wegen des gleichen Vergehens zuvor auffällig geworden – neben einigen weiteren.
Unübersichtlich. In seiner Einlassung gab der Verteidiger im Amtsgericht umgehend zu erkennen, dass die gesamte Historie seines Mandanten in Sachen Fahrerlaubnis ziemlich kompliziert ist. Ein kurzer Auszug: So habe dieser 2014 die polnische Fahrerlaubnis erworben, diese 2016 in die niederländische „umgetauscht“. Allerdings wohl in einer laufenden Führerscheinsperre nach einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Münster.
„Spätestens dort muss Ihnen doch klar gewesen sein, dass Sie keine gültige Fahrerlaubnis in Deutschland besitzen“, betonte der Richter. Nach einer Sperre müsse schließlich eine neue beantragt werden. Aber: 2019 und 2022 folgten weitere Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrererlaubnis.
18 Eintragungen im Register
Es sei an diesem Tag ein Notfall gewesen, meinte der Angeklagte. „Überall in der Welt darf ich fahren, nur in Deutschland nicht“, erklärte er. Die deutsche Fahrerlaubnis war dem 50-Jährigen vor Jahren bereits entzogen worden. Eine Folge seiner Uneinsichtigkeit in Sachen Fahrerlaubnis. Zum ersten Mal war der Angeklagte 2002 aufgefallen. Hinzu gesellten sich Verfahren wegen Körperverletzung, Geldfälschung oder auch Betrug. „Eigentlich bin ich ja ein lieber Junge, nur das mit dem Führerschein zieht sich wie ein roter Faden“, sagte er. „Das find ich gar nicht witzig“, entgegnete der Richter.
„Das Fahrerlaubnisrecht mag ja nicht einfach sein. Aber wenn Ihnen ein Richter dreimal sagt, dass Sie keine gültige Fahrerlaubnis besitzen, dann ist das Verfahren hier eine Dreistigkeit sondergleichen. Und dann auch noch zu schnell“, mahnte der Richter. Er zitierte aus der Akte zum Verfahren aus dem Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Gronau, gleich in fünf Fällen war der 50-Jährige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt. Dort habe sich der Angeklagte geständig eingelassen – „von Reue getragen“. Unter Bedenken sei noch eine Bewährung auszusprechen gewesen. Mit diesem Richter trage er eine Privatfehde aus, antwortete der 50-Jährige. „Dann hätte der Richter jede Chance gehabt, Sie ohne Bewährung zu verurteilen“, hielt der Richter dagegen.
Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gab es keine Zweifel, dass sich der Angeklagte des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht hatte. Schwerwiegend sei das Auffallen in einer Bewährungszeit, Geldstrafen schienen keine Wirkung mehr zu erzielen: sechs Monate ohne Bewährung, so der Antrag. Zudem solle die Führerscheinsperre um ein Jahr verlängert werden.
Verteidiger plädiert auf Milde
„Mein Mandant wusste um seine genaue Situation nicht. Es war alles kompliziert“, meinte der Verteidiger. Er habe immer alles organisiert, an diesem Tag aber keine Alternative für die Fahrt nach Deutschland gehabt. Natürlich sei der Tatbestand erfüllt, er bitte um eine milde Strafe. Von einer weiteren Sperre sei abzusehen: „Er soll mal eine Chance erhalten, die Fahrerlaubnis in Deutschland neu zu beantragen.“
Der Richter ging mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft mit. „Spätestens mit dem Urteil des Landgerichts 2016 war Ihnen klar, dass Sie in Deutschland kein Fahrzeug führen dürfen. Und dann tun Sie es doch weiter“, so der Richter. Da gebe es doch „keine verwirrenden Erklärungen mehr“.
Mit Blick auf die lange Vorgeschichte könne es „kaum weniger Uneinsichtigkeit“ geben. Sechs Monate Freiheitsentzug seien nicht „übersetzt“, mit einer Fahrerlaubnissperre von 18 Monaten komme der Angeklagte „auch gut weg“. Für eine erneute Bewährung sehe er „keine Anknüpfungspunkte mehr“.