Wie hinlänglich bekannt ist, plant die Gemeinde Heek in beiden Ortsteilen den Bau von zunächst jeweils einer neuen Flüchtlingsunterkunft. In einem Ortsteil gehört die Fläche der Gemeinde, im anderen nicht. Eigentümer ist die Kirchengemeinde. Um dieses Grundstück rankt sich ein wildes Gerücht.
Politisch ist längst beschlossen, dass es in Nienborg für den Bau die Fläche hinter dem K+K-Markt an der Meteler Straße werden soll. Massive Anliegerkritik inklusive. Die Verhandlungen zwischen Gemeinde und Kirchengemeinde laufen. Das Bistum muss final ebenfalls „ja“ sagen.
Schenkung der Gemeinde?
Mitten in diese Verhandlungen hinein macht das Gerücht im Ortsteil die Runde, die auserkorene Fläche habe mal der Gemeinde gehört und sei dann per Schenkung in den Besitz der Kirchengemeinde übergangen. Sprich, die Gemeinde wolle sich jetzt etwas Verschenktes gegen Tausch und/oder Geldzahlung zurückholen. Dieses Gerücht haben wir „gecheckt“.
Geht es um Grundstücke, ist das Grundbuch die entscheidende Quelle. In diesem werden die Eigentumsverhältnisse und alle mit einem Grundstück verbundenen Rechte und Lasten aufgeführt. Das heißt: Aus dem Grundbuch lassen sich alle Rechte an einem Grundstück entnehmen.
Bevor der Aufschrei kommt: Die Presse hat ein Recht, das Grundbuch und die Grundakten eines Grundstücks einzusehen, wenn es der journalistischen Recherche dient. Dies hat der Bundesgerichtshof 2011 entschieden.

Im Heeker Fall ist dafür das Amtsgericht Ahaus zuständig. Dort hat die Redaktion die Einsicht in das Grundbuch bezüglich des Grundstückes hinter dem K+K-Markt beantragt. Die Daten: Gemarkung Nienborg, Flur 25, Flurstück 967.
Ergebnis: Das Nienborger Gerücht entbehrt jeder Grundlage. Zumindest bis 1969. Doch der Reihe nach. Laut Grundbucheintrag ist das besagte Grundstück im Februar 1985 von einer Privatperson an die Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Nienborg (jetzt Heilig Kreuz Heek) übertragen worden.
Gemeinde außen vor
Dies bezeichnet den Vorgang, bei dem das Eigentum am Grundstück von einem Verkäufer auf einen Käufer übergeht. Es handelt sich um einen Vertrag zwischen beiden Parteien, welcher notariell beglaubigt werden muss.
Vor dieser Übertragung befand sich das Grundstück bis mindestens 1969 im Privatbesitz und nicht im Besitz der Gemeinde Heek. Sprich, die vergangenen 54 Jahre hat die Gemeinde mit diesem Grundstück in Besitzhinsicht nichts zu tun gehabt. Das könnte sich durch die Planung jetzt erst ändern.
Wer sich fragt, warum das Jahr 1969 hier als Grenze genommen wird, dem sei gesagt, dass das digitale Grundbuch am Amtsgericht Ahaus bis in dieses Jahr zurückreicht. Die deutsche Grundbuchordnung gibt es zwar seit 1897 (Neufassung 1935) – am Amtsgericht aber eben nicht durchdigitalisiert.
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