Erfolgsklage gegen Straßenbaubeitrag Planern fliegt zu Recht alles um die Ohren!

Erfolgsklage gegen Straßenbaubeitrag: Planungsfehler werden zurecht bestraft
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Till Goerke

Ein Anlieger der aufwendig sanierten Ochtruper Straße in Nienborg hat gegen den durch die Gemeinde erhobenen Straßenbaubeitrag geklagt und einen Sieg davongetragen. Davon profitieren auch alle weiteren Anlieger. Ein großartiger Erfolg eines wachen Bürgers gegen schwammige Vorgehen.

8804 Euro – was kann man mit so einer Summe alles Schönes machen? In den Urlaub fahren, ein neues Auto kaufen oder clever anlegen. Egal, was es ist, es ist besser als diese Summe in eine von Gemeinde und Straßen NRW ausgeklügelte Straßensanierung pumpen zu müssen.

Unverhältnismäßige Summen

Zugegeben, die Ochtruper Straße ist wirklich schick geworden. Doch Anlieger über das Kommunalabgabengesetz an derartigen Arbeiten zu beteiligen, ist ein Unding. Nicht ohne Grund springt für so etwas jetzt auch das Land ein. Die aufgerufenen Summen sind gefühlt viel zu oft unverhältnismäßig.

Erst recht, wenn - wie in Heek - schwammige Abkommen getroffen werden, durch die eine Beitragspflicht gezielt herbeigeführt werden soll. Verstehen Sie mich nicht falsch: Natürlich müssen Straßen und Rad- sowie Gehwege mal auf Vordermann gebracht werden. Aber nicht auf Kosten der Anlieger.

Dass ein pfiffiger Nienborger den Verantwortlichen jetzt juristisch so richtig einen ausgewischt hat, ist stark. Stark, weil den Planern so klar gemacht wurde, dass ihnen Fehler gnadenlos um die Ohren fliegen können.

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