Endausbau „An der Windmühle“ Wichtige Vertragsfrist für Anlieger läuft ab

Endausbau „An der Windmühle“: Wichtige Frist für Anlieger läuft ab
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Die karge Asphaltschicht ist verschwunden. Die Straße „An der Windmühle“ ist mit hellen Steinen gepflastert worden. Die festgelegten Parkflächen sind mit dunkleren Steinen ausgewiesen. Baumbeete sind angelegt, die Bepflanzung wird noch folgen. Ein Endausbau, für den die Anlieger zahlen müssen.

In den vergangenen rund acht Wochen ist in der kleinen Anliegerstraße eine „Mischverkehrsfläche“ – also ohne separate Gehwege – entstanden, die nun auch verkehrsberuhigt ist. So, wie es auch im Heeker „Straßen- und Wegekonzept“ vorgesehen war.

Da die kleine Straße jetzt auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) erstmalig „richtig“ hergestellt wurde, handelt es sich um einen Endausbau, für den die Anlieger tief in die Tasche greifen müssen. 90 Prozent der Kosten werden dabei auf sie umgelegt. Den kleinen Rest trägt die Gemeinde.

Wie üblich in Heek sollten die Anlieger von der Gemeinde sogenannte Ablöseverträge erhalten. Mit diesen privatrechtlichen Verträgen werden die voraussichtlichen Beiträge „abgelöst“ – bevor die Beitragspflicht nach Abschluss und Abnahme der Arbeiten entsteht.

Verträge angeboten

Vorteil dabei für die Anlieger: Sie wissen (früh), was an Kosten auf sie zukommt und eventuelle Kostensteigerungen im Nachgang gehen auf das Konto der Gemeinde. Allerdings waren die Arbeiten „An der Windmühle“ angelaufen, ohne dass die Anlieger solche Verträge erhalten hatten.

Wurde das mittlerweile seitens der Gemeinde nachgeholt? Nachfrage im Rathaus. Und tatsächlich: Allen Anliegern seien entsprechende Verträge angeboten worden, wie Kämmerer Heinz-Gerd Lenfers berichtet.

Bauarbeiter bei Arbeiten an einer Straße
Ende Mai war der Endausbau in der Straße bereits angelaufen. Jetzt ist er fast abgeschlossen. © Markus Gehring

„Einige Anlieger“ hätten dabei das Angebot der Gemeinde auch bereits angenommen. Heißt im Umkehrschluss aber auch, dass es längst noch nicht alle der Handvoll Betroffenen gemacht haben.

Aber: Noch haben sie auch Zeit dafür. Die Gemeinde hat den Anliegern eine Annahmefrist bis „Mitte September“ eingeräumt. Lassen die betroffenen Anlieger diese Frist verstreichen, wird es von der Gemeinde eine Rechnung nach der Bauabnahme und Endabrechnung geben.

Risiko schwingt mit

Ob dies dann die günstigere oder teurere Variante ist, kann noch nicht beantwortet werden. Denn: Die Baumaßnahme ist laut Verwaltung eben aktuell noch nicht endgültig fertiggestellt und auch noch nicht endabgerechnet.

Es schwingt als ein Risiko mit, das Angebot der Ablöseverträge nicht anzunehmen. Mit welchem Quadratmeterpreis pro betroffener Grundstücksfläche diese Verträge versehen sind, kommuniziert die Verwaltung nicht.

Dazu heißt es, dass „das Ablöseangebot auf Grundlage der Leistungsausschreibung“ erstellt worden sei. Auf Basis des Haushaltsansatzes kalkuliert die Gemeinde Heek mit Kosten von 250.000 Euro für diesen Endausbau.

Eine gepflasterte Straße in Heek
Einige Anlieger haben nach Angaben der Heeker Verwaltung das Angebot des Ablösevertrages bereits angenommen. © Till Goerke

Ob dieser Ansatz ausreichen wird, ist laut Verwaltung aber eben wegen der zuvor skizzierten Gründe noch nicht klar. Dass pro Haus und Anlieger aber so oder so schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen, liegt auf der Hand. Davon ab steht jedem Betroffenen der Rechtsweg offen.

Die Baumaschinen sind jedenfalls innerhalb der Gemeinde schon weitergezogen. Der nächste Endausbau ist bereits angelaufen. Die Zuwegung zum Stiegenpark vom „Schwatten Berg“ aus soll hergerichtet werden.

Ein Vorhaben, das bereits im Vorfeld für viel Wirbel gesorgt hat, da von diesem Endausbau nur zwei Anlieger betroffen sind. Rund 75.000 Euro soll dieser Endausbau kosten. Was da für Summen auf die zwei Anlieger zukommen werden, kann sich jeder schnell ausrechnen.