Während des ersten Lockdowns waren die Spielplätze, so wie hier in der Stiege, gesperrt. Doch wie sieht es jetzt aus?

© Till Goerke

Corona und Spielplätze: Welche Regeln jetzt im Teillockdown gelten

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In Zeiten von Corona mit den Kindern auf den Spielplatz gehen – ist das erlaubt? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Wir haben beim Ordnungsamt der Gemeinde Heek nachgefragt.

Heek

, 08.11.2020, 12:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Rot-weißes Flatterband mit der Aufschrift „Ordnungsamt“ und Hinweisschilder mit der Aufschrift „Spielplatz gesperrt“ – so sah es in der Dinkelgemeinde während des ersten Lockdowns auf den Spielplätzen aus. Ein Betreten war strikt verboten. Doch wie sieht das jetzt im Teillockdown aus? Eine Nachfrage beim Ordnungsamt bringt Licht ins Dunkle.

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Die erfreuliche Nachricht: Flatterband und Hinweisschilder gibt es dieses Mal nicht. Und das aus gutem Grund. „Die Spielplätze und Spielpunkte in Heek bleiben geöffnet nach den Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung“, so Ordnungsamtsleiterin Doris Reufer auf Redaktionsanfrage. Doch für Eltern und Kinder gibt es dabei einige Regeln zu beachten.

Auf Spielplätzen gilt die Maskenpflicht

Denn auf den Spielplätzen gilt eine Maskenpflicht. In der aktuellen Coronaschutzverordnung heißt es dazu: „Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands auf Spielplätzen [...].“ Laut Schutzordnung sind von dieser Pflicht lediglich Kinder bis zum Schuleintritt ausgenommen. Ab der ersten Klasse gilt sie also, die Maskenpflicht auf dem Spielplatz.

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Und auf Nachfrage stellt die Ordnungsamtsleiterin klar, dass die Einhaltung dieser Vorgaben auch durch die Außendienstmitarbeiter kontrolliert werde. Die Missachtung der Maskenpflicht zieht übrigens ein Bußgeld nach sich. Solche wurden auch schon in Heek verhängt.

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