Politischer Eklat in Heek Bürgermeister schmeißt Ratsherren aus der Sitzung

Eklat im Rat: Bürgermeister schmeißt Ratsherren aus der Sitzung
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Dass es in den Heeker Ratssitzungen auch mal lauter wird und Reibereien entstehen, ist bekannt. Doch jetzt hat alles eine neue Eskalationsstufe erreicht. Bürgermeister Franz-Josef Weilinghoff schmiss einen Ratsherren aus dem Saal. Zuvor gerieten die zwei verbal scharf aneinander.

Passiert ist das Ganze am späten Mittwochabend (27.11.) im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. Gegenstand der Beratung war zu diesem Zeitpunkt ein Grundstücksgeschäft.

Deutliche Kritik

Erwischt hat es den Ratsherren Ralf Weichert (Dinkelbündnis). Auf Nachfrage bestätigt der Ratsherr den Vorfall. Man hört ihm an, dass er über das, was vorgefallen ist, nicht erfreut ist. Vor allem das Verhalten des Bürgermeisters kritisiert Ralf Weichert.

Da es eine nicht-öffentliche Sitzung war, kann der Ratsherr nicht zu tief ins Detail gehen. Es sei aber darum gegangen, dass ihm der Bürgermeister eine Aussage unterstellt haben soll, die er selbst so nie getätigt habe.

„Das geht so nicht“

„Das war eine Unterstellung, die sollte der Bürgermeister zurücknehmen“, stellt Ralf Weichert klar. Und so schaukelte sich alles in Windeseile hoch. Der Bürgermeister, so berichtet dieser auf Anfrage, habe das Wort gehabt und Ralf Weichert sei ihm dabei mehrfach in dieses gefallen.

„Er hat versucht, das Wort an sich zu reißen. Das geht so nicht. Das stört auch die gesamte Sitzung“, betont der Bürgermeister. Den nachfolgend skizzierten Ablauf bestätigen sowohl Ralf Weichert als auch der Bürgermeister. Zudem bestätigen weitere Ratsmitglieder auf Nachfrage, dass es laut wurde.

Schild des Ratssaales in Heek
Ratsherr Ralf Weichert (DB) wurde durch den Bürgermeister der nicht-öffentlichen Sitzung verwiesen. Ob die danach gefassten Beschlüsse noch Gültigkeit haben, wird derzeit geprüft. © Till Goerke

Binnen dreißig Sekunden (!) sprach der Bürgermeister drei Ordnungsrufe gegen Ralf Weichert aus, um wieder Herr des Sitzungsgeschehens zu werden. Das alles passierte auf Basis der zuvor im öffentlichen Teil beschlossenen neuen Geschäftsordnung.

Und diese besagt, dass der Bürgermeister nach dem dritten Ordnungsruf ein Ratsmitglied der Sitzung und des Saales verweisen darf. Genau das ist auch passiert. Ein Novum in Heek. Und eines, das ein Nachspiel haben wird.

Doch zunächst noch mal zurück zur Sitzung. Ralf Weichert folgte der Sanktionierung, wie er schildert. „Ich habe in aller Ruhe meine Sachen gepackt und mich der Anweisung also auch nicht verweigert.“

Der Bürgermeister sah dies, wie er sagt, als „aufreizend langsam“ an. Als Provokation. Und er macht keinen Hehl daraus, dass er überlege, in Zukunft einen Ordnungsdienst im Hause zu haben, wenn Sitzungen stattfinden.

Diffamierung?

Denn: „So ein Verhalten, egal von welchem Ratsmitglied, lasse ich nicht mehr zu. Jeder hat sich an die Regeln zu halten. Mir als Bürgermeister obliegt das Hausrecht und darüber werde ich für Ordnung sorgen.“

Worte, die Ralf Weichert wenig zu interessieren scheinen. Er stellt klar: „Ich fühle mich persönlich diffamiert.“ Auch, weil ihm der Bürgermeister bereits in der jüngeren Vergangenheit damit gedroht habe, seine Aufwandsentschädigung für eine Sitzung, in der er gestört habe, zu entziehen (wir berichteten). Vollzogen wurde diese Androhung allerdings nicht.

Ratsherr Ralf Weichert
Ratsherr Ralf Weichert wird, wie er ankündigt, Einspruch gegen die Ordnungsstrafe einlegen. © DB

Dass der Sitzungsaussschluss ein „harter Schritt“ war, weiß auch Bürgermeister Franz-Josef Weilinghoff. Aber es sei eben darum gegangen, wieder Herr der Lage zu werden und die Sitzung geordnet fortführen zu können.

Jeder einzelne Schritt dieses Procederes sei auch „gründlich“ protokolliert worden. Da sei die Verwaltung „sensibilisiert“. Doch ausgestanden ist die Sache noch nicht. Es ist aber noch offen, was jetzt noch alles passieren wird.

Einspruch

Ratsherr Ralf Weichert wird auf Basis der Geschäftsordnung Einspruch gegen die Ordnungsstrafe einlegen, wie er im Gespräch klarstellt. Dies muss binnen drei Wochen und in schriftlicher Form an den Bürgermeister erfolgen.

Über die Rechtsmäßigkeit der Ordnungsstrafe muss dann der Rat in seiner nächsten Sitzung (18. Dezember) entscheiden. Und was ist, wenn der Rat die Strafe als nicht rechtmäßig einstufen sollte?

„Wir lassen gerade von einem Experten prüfen, ob dann Beschlüsse noch mal neu gefasst werden müssten“, so der Bürgermeister. Auch werde geprüft, ob die Zeitspanne von dreißig Sekunden für drei Ordnungsrufe zulässig sei.

Für Ralf Weichert ist die Sache hingegen schon klar: „Ich bin zu Unrecht des Saales verwiesen worden und konnte danach nicht mehr zur Meinungsbildung der gefassten Beschlüsse beitragen. Auch meine Stimme fiel so weg.“

Keine Unruhe

Und der Ratsherr zeigt sich fest entschlossen. Denn sollte der Rat die Ordnungsstrafe als rechtmäßig einstufen, dann werde er den Rechtsweg beschreiten. Es gehe ihm dabei um „Gerechtigkeit“.

Dass der geschaffene Präzedenzfall etwas für die Kommunalaufsicht oder das Verwaltungsgericht werden kann, dessen ist sich auch der Bürgermeister bewusst, wie er sagt. Aber: „Wir lassen uns da nicht aus der Ruhe bringen.“