Die Fahndung nach dem betrügerischen Kirchenmusiker, der die Kirchengemeinde Heilig Kreuz Heek auf dreiste Art und Weise hinter das Licht geführt hat, läuft auch fünf Jahre nach dem Bekanntwerden noch immer. Doch das Thema Verjährung lässt sich nicht (mehr) wegdiskutieren.
Im August 2019 gab es den Knall in der Kirchengemeinde. Der zu diesem Zeitpunkt seit knapp einem Jahr eingestellte Chorleiter und Organist flog als Urkundenfälscher und Betrüger auf. Die Staatsanwaltschaft Münster nahm Ermittlungen auf. Dem vorausgegangen war eine Anzeige der Hochschule für Musik und Tanz in Köln.
„Stümperhafte Fälschung“
Diese hatte im Zuge eines anderen Ermittlungsverfahrens gegen den Mann mitbekommen, dass sich dieser damit rühmte, an der Hochschule Kirchenmusik (B-Kirchenmusiker-Examen) mit anschließendem Konzert-Diplom studiert zu haben. So gab es der Betrüger auch gegenüber der Kirchengemeinde an, um sich für die Stelle zu empfehlen. Ein Lügenkonstrukt.
Gegenüber dieser Redaktion bezeichnete die Hochschule das Zeugnis als „stümperhafte Fälschung“. Der Kirchengemeinde fiel das erst im Nachgang auf. Bis dahin kassierte der Betrüger ein Gehalt, das ihm aufgrund seiner fehlenden Qualifikation nicht zustand.
Bis Februar 2020 hätte der Kirchenmusiker eine fünfstellige Geldauflage zur Verfahrenseinstellung an eine karitative Einrichtung zahlen können. Seine Vergehen räumte er zuvor gegenüber der Staatsanwaltschaft ein.
Doch das tat er nicht. Stattdessen tauchte der Betrüger ab. Hinweisen nach, die diese Redaktion bekam, mutmaßlich nach Norwegen. Sein Wikipedia-Eintrag und alle Accounts in den sozialen Medien wurden zudem gelöscht.

Seit dem läuft ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen ihm und der Ermittlungsbehörde. „Wir brauchen nach wie vor eine ladungsfähige Adresse“, wie Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt jetzt auf Anfrage betont.
Da der Kirchenmusiker das Angebot der Staatsanwaltschaft zur Verfahrenseinstellung „ablehnte“, ermittelt diese weiter. Und macht zugleich deutlich, dass es ein derartiges Angebot kein zweites Mal mehr gebe.
Verjährungsfrist
Allerdings – auch das gehört zur Wahrheit – ist das Verfahren derzeit „vorläufig eingestellt“, wie die Staatsanwaltschaft bekanntgibt. Dies habe aber nichts mit einer im Raum stehenden Verjährung zu tun. Tiefer lässt sich die Ermittlungsbehörde aber nicht in das Buch blicken.
Doch was ist jetzt mit der Verjährung? Bei Urkundenfälschung liegt diese bei fünf Jahren. Diese Frist wäre Ende 2024 erreicht. Doch so einfach ist es nicht. Wann die Verjährung eintrete, sei noch offen, betont die Staatsanwaltschaft. Es gebe Aspekte, die eine Verjährungsfrist unterbrechen könnten.
In Sicherheit wiegen kann sich der betrügerische Kirchenmusiker also noch nicht. Wird er noch erwischt und damit auch sein Aufenthaltsort ermittelt, wäre ein Strafverfahren samt Gerichtsprozess die Folge.
Diesen Artikel haben wir am 5. Dezember 2024 veröffentlicht.