
© Till Goerke
Beratertätigkeit: Heeker Politiker in der „Campus-Affäre“ befangen?
„Filz- und Vetternwirtschaft“
Drei Mitglieder des Dinkelbündnisses sind als Unternehmensberater tätig. Sie haben auch einen Heeker Unternehmer beraten, über dessen Projekt politisch noch entschieden wird. Stichwort Befangenheit.
Drei Mitglieder des Dinkelbündnis sind mit dem Projekt Trion als Unternehmensberater tätig. Bernhard Holtkamp, Prof. Dr. Berthold Wigger und Sebastian Franzbach haben dabei gegen Bezahlung auch einen Heeker Unternehmer bezüglich des „Machercampus“ beraten.
Der Unternehmer möchte den politisch noch nicht abgesegneten Campus (Stand 3. März) auf dem ehemaligen Gelände der Firma „Hülsta“ realisieren. Jetzt steht der Begriff „Befangenheit“ im Raum.
Befangenheit liegt nahe
Das Thema Campus steht am Mittwochabend (3. März) auf der Tagesordnung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses. Im nicht-öffentlichen Teil. Bernhard Holtkamp und Prof. Dr. Berthold Wigger sind Mitglieder dieses Ausschusses. Dass sie im Fall des Campus durch ihre Beratertätigkeit als befangen eingestuft werden dürften, liegt nahe.
Ob allerdings bereits Beschlüsse mit Blick auf das Projekt gefasst werden, ist noch nicht klar, wie Bürgermeister Franz-Josef Weilinghoff auf Anfrage am Mittwochmittag sagt. „Wir möchten das Thema als solches besprechen. Wenn wir Beschlüsse zum Campus fassen sollten, dann dürfen die entsprechenden Mitglieder des Dinkelbündnisses an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.“ Sie wären befangen.
Städte- und Gemeindebund NRW
So schätzt auch der Städte- und Gemeindebund NRW die Situation auf Redaktionsanfrage ein. Pressesprecher Philipp Stempel verweist auf Paragraf 31 der Gemeindeordnung. Dort seien insbesondere Absatz 2, Satz 1, von Interesse. Dort heißt es: „Das Mitwirkungsverbot gilt [...], wenn der Betreffende bei einer natürlichen Person [...], der die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann, gegen Entgelt beschäftigt ist [...].“
Aspekte, die im Fall von Trion durch die entgeltliche Beratertätigkeit gegeben sein dürften. Das Mitwirkungsverbot greift bei einer Befangenheit. Wer aber trifft letztlich die Entscheidung, ob eine solche vorliegt oder nicht?
„Es gibt eine Eigenverantwortung“
Grundsätzlich gilt: Die Betroffenen müssen sich laut Städte- und Gemeindebund NRW zu Beginn der Sitzung mit Blick auf den betreffenden Tagesordnungspunkt selbst als befangen anmelden. Dazu sagt Franz-Josef Weilinghoff: „Ich gehe davon aus, dass dies passiert. Es gibt eine Eigenverantwortung.“
Und was passiert, wenn das nicht der Fall sein sollte? Philipp Stempel erklärt: „Bei Streit über die Befangenheit entscheidet das betreffende Gremium, also der Rat oder der Ausschuss.“ Stichwort Abstimmung.
Gibt es dabei kein eindeutiges Votum, muss der Ausschussvorsitzende oder Bürgermeister handeln, wie Philipp Stempel klarstellt. Im Heeker Fall ist das beides Franz-Josef Weilinghoff.
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
