
© Markus Gehring
Bahnhofstraße: Sechs-Parteien-Haus geplant – Anwohner mit Bedenken
Bauvorhaben
Wohnraum ist in Heek nicht im Überfluss vorhanden. Maßvolle Nachverdichtung ist da ein probates Mittel. So wie es jetzt in der Bahnhofstraße geplant ist. Doch ganz ohne Bedenken geht es nicht.
Wohnraum ist in Heek derzeit nicht im Überfluss vorhanden. Nicht nur bezogen auf Baugrundstücke, sondern auch auf verfügbare Wohnungen. Schaut man in die gängigen Internetportale, wird man nicht so schnell fündig. Da kommt der geplante Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Bahnhofstraße gerade recht. Stichwort Nachverdichtung. Doch es gibt auch Bedenken.
Noch steht auf dem gut 600 Quadratmeter großem Grundstück gegenüber der Magdalenenkirche ein Einfamilienhaus. Doch dieses soll einem Mehrfamilienhaus mit sechs Parteien weichen. Im Erdgeschoss mit Terrassen, in der ersten Etage und im Dachgeschoss mit Balkonen. Neun Stellplätze sollen ausgewiesen werden. Das geht aus dem Bauantrag hervor.
Gemeinde erteilt Einvernehmen
Ein Erscheinungsbild, mit dem offenkundig nicht alle einverstanden sind. Ein Anwohner soll Bedenken geäußert haben. Doch der Reihe nach. Denn das Bauvorhaben stand jüngst auf der Tagesordnung des Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses. Der Paragraph 36 des Baugesetzbuches sieht eine Beteiligung der Gemeinde vor.
Dort heißt es: „Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach [...] wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden.“ Die Genehmigungsbehörde ist dabei der Kreis Borken.
Eins vorweg: Fraktionsübergreifend sprachen sich die Ausschussmitglieder für das Einvernehmen seitens der Gemeinde aus. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Walter Niemeyer sagte: „Der Bedarf ist zweifelsohne vorhanden (nach Wohnraum - d. Red.) und es passt an dieser Stelle. Es ist schon der richtige Ort.“
Es liegt kein Bebauungsplan vor
Für das Baugrundstück liegt kein Bebauungsplan vor. Also greift für die Art der Bebauung wieder das Baugesetzbuch. Dort heißt es in Paragraph 34: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.“ Dies ist laut Verwaltung in Rücksprache mit dem Kreis gegeben.
Bürgermeister Franz-Josef Weilinghoff sagte dazu in der Sitzung: „Der Antragssteller hat sich an alle Vorgaben gehalten.“ Und Bauamtsleiter Herbert Gausling ergänzte: „Es ist schon eine massive Versiegelung, aber noch im Bereich des Möglichen.“
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Hermann-Josef Schepers, brachte dann noch einen ganz anderen Aspekt ins Spiel: „Das Gebäude ist schon sehr massiv. Ist schon mal bei den Nachbarn nachgefragt worden, was sie davon halten?“
Ein Anwohner hat Bedenken geäußert
Eine Unmutsbekundung soll es gegeben haben, wie der Bauamtsleiter mitteilte. Ein Anwohner habe sich bei ihm gemeldet und seine Bedenken vorgetragen. „Der Grüne Weg liegt zwischen den Objekten. Alle Vorgaben sind bei der Planung eingehalten worden“, so Herbert Gausling im Nachgang der Sitzung auf Anfrage. Das gelte auch mit Blick auf die gültige Stellplatzsatzung der Gemeinde.
Und davon abgesehen hatte der Bürgermeister schon in der jüngeren Vergangenheit betont, dass es der politische Wille sei, maßvoll nachzuverdichten.
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