Anzeige durch LWL Kreis straft illegales Vorgehen im Hohen-Haus-Garten ab

LWL-Anzeige: Kreis bestraft illegales Vorgehen im Hohen-Haus-Garten
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Der Garten des Hohen Hauses in Nienborg ist ein verborgenes Paradies. Eines, von dem – bis auf wenige Ausnahmen – die Öffentlichkeit nichts hat. Das soll sich ändern. Darum wurden bereits drei Privatpersonen tätig. Ihr Vorgehen bleibt nicht ohne Folgen. In negativer und positiver Hinsicht.

Auch im Garten des Hohen Hauses erwacht der Frühling. Es wächst praktisch Grün über den Ärger, der seit September 2024 in weiten Teilen unter dem Radar der Öffentlichkeit richtig Fahrt aufgenommen hat.

Riesiger Garten

Rückblick. Winfried Leusbrock (Eggert GmbH/Georadar), Uwe Gruber und Markus Stöcker verfolgen seit Monaten die Idee, das Paradies in Abstimmung mit der Stiftung des Hohen Hauses für die Öffentlichkeit zu öffnen und den Garten samt der historischen Funde erlebbar zu machen.

Hunderte Quadratmeter groß ist der Garten des ehemaligen Burgmannhofes, der aus dem Jahr 1344 stammt, im Besitz der deutsch-niederländischen Familie von Bönninghausen ist und in besagter Stiftungsform verwaltet wird.

Ein Blick in den großen Garten des Hohen Hauses in Nienborg
Der Garten des Hohen Hauses ist groß und schön, aber noch kaum für die Öffentlichkeit zugänglich. Doch das soll sich noch ändern. © Till Goerke (A)

Im Mai 2024 sondierten Winfried Leusbrock, Uwe Gruber und Markus Stöcker mit Einverständnis der Stiftung und unter Mithilfe des Knowhows des Heeker Georadar-Teams den Garten mit Georadartechnik.

Dabei stießen sie auf Anomalien im Boden. Sie gehören zu einem alten Graben und zwei alten Turmhäusern, die an direkt an der Haupstraße standen. Zur Verifizierung der Turmfunde gab es auch eine kleine Probegrabung.

Nach der Berichterstattung darüber nahm das Ganze seinen zunächst negativen Lauf. Bei dieser Redaktion meldete sich Dr. Michael Malliaris (Leiter Mittelalter- und Neuzeitarchäologie) des LWL.

LWL empört

Er äußerte Empörung über das Vorgehen im Garten, da die dafür notwendigen Genehmigungen der oberen Denkmalbehörde (Kreis Borken) nicht eingeholt worden seien. Winfried Leusbrock beteuerte im Gespräch mit dieser Redaktion glaubhaft, dass man diese Notwendigkeit nicht gewusst habe.

Doch damit war die Geschichte nicht abgehakt. Der LWL erstattete – wie jetzt bekannt wurde – beim Kreis Borken am 11. September 2024 eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen des nicht genehmigten Vorgehens im Garten des Hohen Hauses.

Blick auf Steine im Boden, die die Reste eines alten Turmfundamentes in Nienborg sind.
Auch diese Probegrabung zur Verifizierung der Anomalien (Turmfundament) sorgte beim LWL für Unverständnis. © Georadar

Auf Nachfrage bestätigt Dr. Michael Malliaris am Dienstag (8. April) das Vorgehen: „Ja, wir haben das bei der oberen Denkmalbehörde angezeigt.“ Man fühle sich dem Denkmalschutz verpflichtet, der verletzt worden sei.

Das Verfahren übernahm der Kreis Borken als zuständige Behörde. Dabei dienten diverse erschienene Zeitungsartikel zu diesem Thema als „Sachbeweise“. Führt man sich vor Augen, dass bei Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz in NRW Geldstrafen bis in den sechsstelligen Bereich hinein möglich sind, ging die Sache für Winfried Leusbrock glimpflich aus.

Gegen ihn richtet sich das eingeleitete Verfahren des Kreises. Aufgrund der „fehlenden Erlaubnis“, der „Durchführung einer Grabung“ sowie „der Bergung“ steht unter dem Bußgeldbescheid die Summe 525 Euro.

„Ich werde das bezahlen und gut ist die Sache“, stellt Winfried Leusbrock auf Anfrage klar. In seiner Stimme schwingt weder Groll noch Frust mit. Stattdessen hat er das große Ziel weiterhin vor Augen – die Gartenöffnung.

Interessante Entwicklung

Und da gebe es auch eine interessante Entwicklung, die sich aktuell auf der Zielgeraden befinde. Für Details sei es aber für die Öffentlichkeit noch zu früh. In einigen Wochen solle das Geheimnis aber gelüftet werden.

Eines schonmal vorweg: Was die Redaktion bereits erfahren hat, klingt sehr vielversprechend. Es könnte ein großer Mehrwert für den Ortsteil Nienborg werden. Und auch für alle, die Garten mal „kennenlernen“ möchten.

Dr. Michael Malliaris (Leiter Mittelalter- und Neuzeitarchäologie) des LWL auf einer Grabungsstelle in Nienborg auf der Ringburganlage
Dr. Michael Malliaris (Leiter Mittelalter- und Neuzeitarchäologie) des LWL (hier auf der Burg in Nienborg) reicht Winfried Leusbrock und Co. nach der gestellten Anzeige die Hand. © Alex Damer (A)

Dr. Michael Malliaris teilt zudem im Gespräch mit, dass man das weitere Vorgehen im Garten des Hohen Hauses gerne fachlich begleiten würde. Auch für den LWL scheint das Thema des illegalen Vorgehens mit dem jetzt zugestellten Bußgeldbescheid abgehakt zu sein.

Der Leiter der Mittelalter- und Neuzeitarchäologie betont zudem, dass er sich gerne einen persönlichen Austausch mit Winfried Leusbrock und Co. wünsche, da es diesen bisher nicht gegeben habe. Ganz im Sinne von Winfried Leusbrock, wie dieser darauf angesprochen klarstellt.

Die Wogen scheinen sich also trotz der Anzeige samt Bußgeldbescheid wieder von selbst zu glätten. „Wenn wir am Ende gemeinsam unser großes Ziel erreichen, hat es doch für alle etwas Gutes“, betont Winfried Leusbrock.

Für den Kreis Borken ist die Sache – so die Zahlung über 525 Euro aus Heek eingegangen ist – ebenfalls abgehakt, wie dieser auf Nachfrage mitteilt. Der Blick bei allen Beteiligten geht nach vorne.

Und Dr. Michael Malliaris sagt, dass man die „fruchtbare Zusammenarbeit mit Fachleuten“ natürlich gerne suche. Worte, die in Heek sicherlich gerne gehört werden und den Bußgeldbescheid schnell vergessen lassen werden.