Tückische Grundsteuerreform Wie teuer wird das Wohnen in Heek?

Tückische Grundsteuerreform: Wie teuer wird das Wohnen in Heek?
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Es ist ein Wust aus Zahlen und möglicher Szenarien. Selbst die Heeker Verwaltung sieht sich aktuell nicht in der Lage, einen „rechtssicheren Vorschlag“ zu machen. Es geht um die Grundsteuerhebesätze A und B für das Jahr 2025 – mit Blick auf die dann greifende Grundsteuerreform.

Ab dem 1. Januar 2025 tritt diese Reform bundesweit in Kraft. Sie war notwendig, da das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Bemessungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt hat. In NRW mussten 6,5 Millionen Grundstücke neu bewertet und die Steuer neu festgesetzt werden.

Zünglein an der Waage

Das Thema ist komplex. Es hat aber Folgen für die Kommunen. Und auch für die Bürger. Egal, ob man Eigentum hat oder zur Miete wohnt. Ob positive oder negative Folgen liegt am Einzelfall.

Zunächst ein Blick auf die Gemeinde. Diese legt mit politischem Beschluss jährlich die fiktiven Hebesätze für die Grundsteuer A und B fest. Die Hebesätze sind das Zünglein an der Waage und legen am Ende mit fest, welche Einnahmen die Kommune darüber generiert.

Jetzt zur Grundsteuerreform. Die Finanzverwaltung NRW hat die Messbeträge für alle Grundstücke neu festgesetzt. Natürlich auch in Heek.

Formel der Berechnung ab 2025: Grundsteuerwert (Wert des Grundbesitzes) x Steuermesszahl x Hebesatz. Wobei es ab 2025 bei der Grundsteuer B – anders als bisher – eine Differenzierung in „Wohngebäude“ und „Nichtwohngebäude“ geben soll. Also auch zwei differenzierte Hebesätze.

Die Grundsteuerreform hat für Heek zur Folge, dass unter Anwendung der aktuellen Hebesätze (Grundsteuer B: 501 / Grundsteuer A: 259) der kommunalen Kasse im kommenden Jahr nach Angaben der Verwaltung 305.000 Euro im Vergleich zu diesem Jahr durch die Lappen gehen würde.

Aufkommenneutralität

Da die Grundsteuerreform für die Kommunen aber „aufkommensneutral“ sein soll, also ohne Einnahmenverluste, hat die Finanzverwaltung NRW schon mal für alle Kommunen Hebesätze ermittelt, die für 2025 festgesetzt werden müssten, um genau diese Aufkommenneutralität zu wahren.

Für Heek heißt das: Grundsteuer A von 259 auf 272 rauf und Grundsteuer B (ohne Differenzierung) von 501 auf 629 hoch. Nimmt man die Differenzierung von Wohnen und Nicht-Wohnen, sieht es so aus: Hebesatz für Wohnen 536 und für Nicht-Wohnen 863. Ein deutlicher Anstieg.

So weit die Ausgangslage. Entscheiden über die Heeker Hebesätze muss zunächst beratend der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch (6. November). Final absegnen wird der Rat.

Die Verwaltung drängt darauf, dass die Entscheidung noch im November fallen sollte, da je nach Entscheidung „sehr umfangreiche Vorbereitungen“ zu treffen seien. Und das neue Jahr sich mit großen Schritten nähert.

Politische Entscheidung

Problematisch ist, dass Finanzverwaltung NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW unterschiedliche Gutachten zur verfassungsrechtlichen Situation der „differenzierten“ Hebesätze (Wohn- und Nichtwohngrundstücke) haben erstellen lassen. Einigkeit? Fehlanzeige.

Genau deshalb sieht sich die Heeker Verwaltung auch nicht in der Lage, einen rechtssicheren Vorschlag für die Hebesätze zu machen. Es handele sich um eine „rein politische“ Entscheidung. Deren Konsequenzen seien derzeit nicht absehbar. Auch mit Blick auf mögliche Gerichtsverfahren.

Ob das Wohnen – egal ob Miete (Grundsteuer umlegbar) oder Eigentum – in Heek ab 2025 teurer wird, hängt vom Immobilienwert, der Steuermesszahl sowie der jetzt noch festzulegenden Hebesätze ab. Es ist also jeweils eine sehr individuelle Geschichte. Egal, wie entschieden werden wird.

  • Die Sitzung (6. November) ab 18 Uhr im Sitzungsaal des Rathauses ist im ersten Teil öffentlich. Zuhörer sind willkommen.